Staatsanwaltschaft will Puidgemont ausliefern: Katalanischer Politiker vertraut „auf unabhängige und sachgerechte Prüfung“

Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein will Carles Puigdemont nach Spanien ausliefern lassen. Seine Anwälte beantragten die Zurückweisung des Ersuchens.
Titelbild
Vor der JVA Neumünster, in der derzeit der frühere katalanische Regionalpräsidente Carles Puigdemont auf sein Verfahren wartet. Foto: 31. März 2018.Foto: Morris MacMatzen/Getty Images
Epoch Times3. April 2018

Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein will den in Deutschland festgenommenen früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont nach Spanien ausliefern lassen. Es liege ein zulässiges Auslieferungsersuchen vor, teilte die Behörde am Dienstag in Schleswig mit.

Über den Antrag und muss nun das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Puigdemonts deutsche Anwälte gingen unterdessen juristisch gegen den Auslieferungsantrag vor.

Eine „intensive Prüfung“ des von der spanischen Justiz erwirkten europäischen Haftbefehls habe ergeben, dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliege, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es sei daher mit einem „ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahren“ zu rechnen. Zudem bestehe Fluchtgefahr.

Puidgemont vertraut „auf eine unabhängige und sachgerechte Prüfung“

Das deutsche Verteidigerteam des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten beantragte nach Angaben von Anwalt Till Dunckel eine Zurückweisung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft.

Puigdemont und seine Strafverteidiger vertrauten „auf eine unabhängige und sachgerechte Prüfung“ durch das Gericht, „dem sie ihre weiteren Einwände gegen die Auslieferung im Detail vortragen werden“. Der Antrag der Staatsanwälte sei „von allen Beteiligten“ erwartet worden, hieß es in der Mitteilung.

Auch Puigdemonts katalanischer Anwalt Jaume Alonso-Cuevillas zeigte sich von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft wenig überrascht. Die deutsche Behörde übernehme „die Verteidigung des spanischen Staates“, sagte Alonso-Cuevillas dem katalanischen Radiosender Rac1. Jetzt seien die Gerichte an der Reihe, sich zu äußern.

Madrid wirft dem Politiker Rebellion sowie die Veruntreuung von öffentlichen Geldern für das Referendum vor. Auf „Rebellion“ stehen in Spanien bis zu 30 Jahre Gefängnis.

Protestmarsch am Brandenburger Tor in Berlin, 1. April 2018. Foto: ODD ANDERSEN/AFP/Getty Images

Entscheidung liegt beim Oberlandesgericht

Die Entscheidung über den Haftbefehl und die Zulässigkeit der Auslieferung liegt bei den Richtern des Oberlandesgerichtes in Schleswig. Wie lange dies dauert, sei „derzeit noch offen“, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Es bestätigte zugleich den Eingang des Antrags der Generalstaatsanwaltschaft. Die Richter haben 60 Tage Zeit, den Antrag zu prüfen.

Der von der spanischen Justiz erhobene Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf, trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen ein verfasssungswidriges Referendum abgehalten zu haben, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Das entspreche dem Vorwurf des Hochverrats nach deutschem Strafgesetz. Es sei gesetzlich nicht erforderlich, dass die Vorschriften wortgleich seien. Auch der Untreuevorwurf entspreche den deutschen Strafgesetzen.

Puigdemonts Anwälte legten in Spanien Einspruch gegen die gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe ein. Der Vorwurf der Rebellion sei nicht haltbar, erklärte Alonso-Cuevillas.

Schließlich setze dieser Tatbestand voraus, dass es eine gewaltsame Erhebung gegeben habe. Wenn es im Zuge des Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober überhaupt zu Gewalt gekommen sei, habe es sich um „isolierte“ Fälle gehandelt, argumentierte Puigdemonts Anwalt. (afp)

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