Österreich: Nur vier Monate Haft für 14-jährigen Vergewaltiger

Ursprünglich war ein 14-jähriger Junge an einer Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen interessiert gewesen. Doch unter einem Vorwand mit ihr reden zu wollen, traf er sich mit ihr, zerrte das Mädchen mit einem Freund zusammen in einen Lift, vergewaltigte sie dort und ließ sich dabei vom Freund filmen.
Titelbild
Das Opfer hat seiner Mutter nichts von der Vergewaltigung erzählt. Erst durch die Schule, die von dem Vergewaltigungsvideo erfuhr, wurde Anzeige erstattet. Symbolbild: iStock
Epoch Times26. Februar 2019

Die Leser des Berichtes über die vergewaltigte vierzehnjährige Maria in der „Kronen-Zeitung“ zeigen sich erschüttert über die Tat und das Strafmaß, mit dem die Angeklagten durch den Richter am Landesgericht für Strafsachen Wien bedacht wurden. Das geht aus den Kommentaren zu genanntem Bericht hervor.

Was ist passiert: Das Mädchen wurde unter dem Vorwand mit ihr reden zu wollen in den Innenhof eines Mehrparteienhaus gelockt, von da aus in einen Lift gezerrt, vergewaltigt und dabei gefilmt. Der Film wurde später durch die Täter weiter verbreitet.

Der 14-jährige Vergewaltiger wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, von denen 20 Monate auf Bewährung ausgesetzt sind. Der 15-jährige Mittäter der half, das Mädchen zu fixieren, ihr den Mund zuhielt, damit sie nicht schreien konnte, dem Haupttäter ein Kondom überreichte und schließlich die Vergewaltigung mitfilmte, erhielt als Beitragstäter 15 Monate auf Bewährung. Beide Urteile sind bereits rechtskräftig.

Das Video machte anschließend an der Schule, die Täter und Opfer gemeinsam besuchen, die Runde.

Angst des Mädchens, ihre Schreie, ihr Schluchzen sollen Täter angespornt haben

Eine halbe Stunde lang seien die Täter mit ihr rauf und runter gefahren, berichtet das Opfer gegenüber der „Kronen-Zeitung“. Die Angst des Mädchens, ihre Schreie, ihr Schluchzen sollen den Täter angespornt haben. Daraus hätte er vor dem Richter auch kein Geheimnis gemacht, schreibt die Zeitung weiter. Erst als sie zubiss ließ der 14-Jährige von ihr und flüchtete mit seinem Freund.

Da die U-Haft mit der Haftstrafe verrechnet wird, dürfte der Haupttäter bald wieder auf freiem Fuß sein und dem Opfer möglicherweise bald wieder begegnen. Beide, Opfer und Täter, wohnen nah beieinander.

Vielleicht wird dies auch recht bald der Fall sein. Denn da der Verurteilte deutlich mehr als die Hälfte des unbedingten Strafteils bereits in U-Haft verbüßt hat, kann die Verteidigung einen Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung stellen.

Täter schaute sich Gewaltpornos an

Für beide Täter wurde Bewährungshilfe angeordnet. Zudem wurde ihnen die Weisung erteilt, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen. Aus der Vernehmung geht hervor, dass der 14-jährige Täter Pornofilme anschaue. Den jugendgerichtlichen Erhebungen zufolge soll es sich dabei hauptsächlich um Gewaltpornos gehandelt haben, berichtet die „Kronen-Zeitung“.

Beide Täter stammen aus einem schwierigen familiären Umfeld. Die Eltern des Haupttäters stammen aus Mazedonien und hätten sich bereits zwei Jahre nach seiner Geburt getrennt. Seitdem gäbe es keinen Kontakt zwischen dem Vater und der restlichen Familie.

Der Vater des 15-Jährigen lebt wiederum seit mehreren Jahren in Paris. Die Mutter dieses Jugendlichen befindet sich in Haft. Großmutter und Jugendamt würden sich um ihn und seine sechs Halbgeschwister kümmern. „Ihm hat bisher nie jemand gesagt, was richtig und was falsch ist“, zitiert die „Kronen-Zeitung“ seinen Verteidiger Philipp Winkler.

Das Opfer hat seiner Mutter nichts von der Vergewaltigung erzählt. Erst durch die Schule, die von dem Vergewaltigungsvideo erfuhr, wurde Anzeige erstattet. Dadurch wurden Ermittlungen eingeleitet, die schließlich zur Verurteilung der Täter führte. (er)



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