Auf dem Weg nach Berlin: Puigdemont nennt politische Gefangene „Schande für Europa“

Nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis in Neumünster hat Puidgemont politische Gefangene als "Schande für Europa" bezeichnet. Er machte sich auf den Weg nach Berlin.
Epoch Times6. April 2018

Nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis in Neumünster nach zehn Tagen Haft hat der ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puidgemont politische Gefangene als „Schande für Europa“ bezeichnet.

Zugleich forderte er am Freitagmittag in einer Erklärung vor der Justizvollzugsanstalt in der schleswig-holsteinischen Stadt die Freilassung weiterer inhaftierter Mitstreiter. Der Kampf für die katalanische Unabhängigkeit sei auch ein Kampf für Demokratie.

Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hatte zuvor Puigdemonts sofortige Freilassung aus dem Gewahrsam verfügt. Die Entscheidung folgte auf einen Beschluss des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG). Dieses hatte eine Auslieferung Puigdemonts an Spanien am Donnerstag wegen des Vorwurfs der Untreue zwar gebilligt, den damit verbundenen Haftbefehl gegen Auflagen jedoch ausgesetzt.

Einen Auslieferungshaftbefehl wegen des von der Justiz in Spanien ebenfalls erhobenen Vorwurfs der Rebellion lehnte das OLG zugleich ab. Zu den Bedingungen der Freilassung gehörte unter anderem die Hinterlegung einer Kaution von 75.000 Euro.

Puigdemonts dankte bei seinem kurzen öffentlichen Auftritt zudem unter anderem auch den Bediensteten der Justizvollzugsanstalt für „ihre Professionalität und ihren Respekt“. Zugleich wandte er sich an Unterstützer aus aller Welt. Er möchte sich „bei allen für ihre Hilfe und Solidarität bedanken“, sagte er auf Deutsch.

Spanische Staatsanwaltschaft überlegt nach einer passenden Reaktion

Die spanische Staatsanwaltschaft erwägt im Fall des früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont den Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Bislang habe die deutsche Justiz nicht über die Auslieferung Puigdemonts an Spanien entschieden, sondern lediglich dessen Freilassung aus dem Gewahrsam verfügt, betonte die Staatsanwaltschaft am Freitag. Sie vertraue darauf, dass das deutsche Gericht bei seiner Entscheidung über die Auslieferung das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung respektieren werde.

Die Justizbehörde behalte es sich jedoch vor, „die angemessenen Schritte zu ergreifen, um die europäische Rechtsordnung zu schützen und zu verteidigen“ und dafür auch vor den EuGH zu ziehen, erklärte die Staatsanwaltschaft. (afp)



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