Lagarde will „diplomatisch“ auf EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagieren

Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die EZB, geltende Verträge gebrochen hat und die Bundesregierung sich dadurch schuldig gemacht hat nichts gegen den Rechtsbruch unternommen zu haben, will die neue Chefin der EZB, Christine Lagarde, "diplomatisch" darauf reagieren.
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Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), will "diplomatisch" auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagieren.Foto: Zhang Cheng/XinHua/dpa/dpa
Epoch Times7. Mai 2020

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum milliardenschweren Anleihenkauf durch die Europäische Zentralbank hat EZB-Chefin Christine Lagarde eine pragmatische Reaktion angekündigt. Lagarde strebe eine „diplomatische Lösung“ an, bei der sowohl die Unabhängigkeit der EZB gewahrt als auch die Forderungen der deutschen Verfassungsrichter erfüllt würden, hieß es am Donnerstag aus Kreisen der Zentralbank in Frankfurt am Main. Der Konflikt solle nicht eskalieren.

Offen blieb zunächst, ob die EZB eine direkte Antwort an das Bundesverfassungsgericht schickt. Vier Mitglieder des EZB-Rats sagten der „Financial Times“, sie seien gegen eine unmittelbare Antwort. Sie fürchten nach eigenen Angaben um die Unabhängigkeit der Notenbank und Druck von weiteren nationalen Gerichtshöfen.

Rechtsbruch von Seiten der EZB und der Bundesregierung festgestellt

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das im Jahr 2015 gestartete milliardenschwere Programm der EZB zum Aufkauf von Staatsanleihen als in Teilen verfassungswidrig eingestuft. Die Zentralbank hätte demnach prüfen müssen, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind. Bundesregierung und Bundestag wiederum hätten Grundrechte verletzt, weil sie nicht dagegen vorgegangen seien.

Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts verpflichtete die Bundesregierung, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken. Der Bundesbank wurde es untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an den entsprechenden EZB-Beschlüsse weiter mitzuwirken – außer, wenn sie nachvollziehbar darlegt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind. (afp)

 



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