„Krone“: Vier von zehn untersuchten Asylbewerbern in Österreich fälschten ihr Alter
Eine Untersuchung in Österreich ergab, dass vier von zehn untersuchten Asylbewerbern sich beim Alter jünger machen als sie sind, um ihre Chancen auf Asyl zu erhöhen, berichtet die „Kronen-Zeitung“.
„Vor mir saß jüngst ein gestandener Mann aus Pakistan, mit Vollbart – er behauptete, er sei 16“, so ein Beamter aus der österreichischen Ausländerbehörde, schreibt die Kronen-Zeitung.
So sollen allein 2017 bei 867 Altersfeststellungen durch das Röntgen der Handwurzel sowie körperliche, zahnärztliche und radiologische Untersuchungen 347 angeblich minderjährige Asylwerber gefunden, die nachweislich schon erwachsen waren.
Im Jahr 2016 fanden sich laut „Krone“-Bericht unter 2.252 untersuchten Minderjährigen 919 Erwachsene. 2015 waren 832 Erwachsene unter den vermeintlichen Jugendlichen entdeckt worden. Altersfeststellungen sind auch für die Strafverfolgung relevant, da das Jugendstrafrecht milder ausfällt als das Erwachsenenstrafrecht.
Altersuntersuchung bei Afghanen ergab Mindestalter von 21
Aktuell hat in einem Mordprozess eine Altersuntersuchung bei einem Afghanen Relevanz. Der Mann tötete 2017 seine Schwester in Wien mit 28 Stichen. Vor Gericht gab der Angeklagte zunächst an, 19 Jahre alt zu sein. Eine Untersuchung zur Altersfeststellung ergab dann jedoch, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt mindestens 21 Jahre alt gewesen sein muss. Der Afghane wurde daraufhin, nach Erwachsenenstrafrecht, zu lebenslanger Haft verurteilt.
Auch in Deutschland kontroverse Diskussion
In Deutschland ist im Zusammenhang mit dem Mordanfall an Mia V. aus Kandel (Rheinland-Pfalz) eine kontroverse Diskussion zur Altersfeststellung entstanden. Die Behörden waren beim Angeklagten Abdul D., einem mutmaßlichen Afghanen, aufgrund seiner eigenen Angabe zunächst von einem Alter von 15 Jahren zum Tatzeitpunkt ausgegangen.
Ein ärztliches Gutachten zeigte später allerdings, dass der Täter zur Tatzeit wahrscheinlich 20 Jahre, höchstens 21 Jahre und mindestens 17,5 Jahre alt war. Das Gericht ging bei der weiteren Verhandlung vom Mindestalter, also 17,5, aus.
Daher wurde das Jugendstrafrecht mit der Höchststrafe von 10 Jahren Haft und Prozessausschluss der Öffentlichkeit angewandt. Nach Erwachsenenstrafrecht wäre eine lebenslange Haftstrafe möglich gewesen. Am 3. September 2018 wurde Abdul D. nach Jugendstrafrecht wegen Mordes und Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. (er)
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