Europäischer Gerichtshof erleichtert womöglich Familiennachzug für Flüchtlinge
Der EuGH erleichtert mit einem Urteil womöglich den Familiennachzug bei noch minderjährig eingereisten Flüchtlingen. Es geht um die Frage, ob ein Mädchen auch Anspruch darauf hat, wenn es während des Asylverfahrens volljährig wurde.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erleichtert mit einem Urteil am Donnerstag (09.30 Uhr) womöglich den Familiennachzug bei noch minderjährig eingereisten Flüchtlingen.
Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob ein unbegleitetes minderjähriges Mädchen aus Eritrea auch dann noch Anspruch auf Nachzug seiner Eltern hat, wenn es während des Asylverfahrens in den Niederlanden volljährig wurde.
Ihren Antrag lehnten die dortigen Behörden mit der Begründung ab, dass sich die junge Frau wegen Volljährigkeit nicht mehr auf das Vorzugsrecht Minderjähriger auf Familienzusammenführung berufen könne.
Der EuGH-Generalanwalt Yves Bot plädierte dafür, Betroffenen in solchen Fällen den Familiennachzug rückwirkend zu gewähren. (afp)
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
„Er glaubte an eine gute Nachbarschaft“
Nach 482 Tagen in Hamas-Gefangenschaft: Die bewegende Geschichte der Geisel Gadi Moses
Schach der Ineffizienz
Energiepaket beschlossen: Was sich für Erzeuger und Verbraucher ändert
Debatte im Bundestag
Cum-Ex-Skandal: Vertuscht Scholz die Wahrheit? Union erhebt schwere Vorwürfe
Pieper’s Märkte
Wenn’s um Geld geht – Geheimtipps sind gefährlich!
Neue Herausforderungen
Forschungen: Was beeinflusst die heutige Partnerwahl und welches Vorurteil ist falsch?
Fristen, Zahlung, Einspruch
Neue Grundsteuer – was tun, wenn der Bescheid da ist?
1,7 Millionen tote Soldaten?
„Einigt euch und stoppt diesen lächerlichen Krieg!“: Trump nennt schockierende Zahlen zum Ukraine-Krieg
Reaktion auf Falschdarstellung
Die wahre Geschichte von Shen Yun und Falun Gong: Ein Interview mit Li Hongzhi
Exklusiv
Natürliche Helfer gegen Alterung
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion