EU-Staaten stimmen für umstrittene Reform des Urheberrechts

Die umstrittene Reform des Urheberrechts in der EU hat eine wichtige Hürde genommen: Vertreter des Europaparlaments, der EU-Staaten und der Europäischen Kommission einigten sich am Mittwochabend auf eine Neuregelung.
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Google, YouTube und Co. sollen verpflichtet werden, Inhalte zu entfernen, für die von den Urhebern keine Lizenz erteilt wurde.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times20. Februar 2019

Die umstrittene Reform des Urheberrechts in der EU hat eine weitere Hürde genommen: Mit knapper Mehrheit nahmen die EU-Mitgliedstaaten am Mittwoch einen ausgehandelten Kompromiss an. Deutschland stellte sich hinter die Vereinbarung, mehrere Regierungen stimmten aber dagegen. Das letzte Wort hat nun das Europaparlament.

Google, YouTube und Co. sollen verpflichtet werden, Inhalte zu entfernen, für die von den Urhebern keine Lizenz erteilt wurde. Ausgenommen werden sollen Firmen, die seit weniger als drei Jahren bestehen, deren Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt und deren Nutzerzahl unter fünf Millionen pro Monat liegt.

Unternehmen, die über diesen Schwellen liegen, müssen hochgeladene Inhalte nach von den Lizenzinhabern bereitgestellten Listen blockieren und verhindern, dass nicht genehmigte Werke wieder auf ihrer Plattform erscheinen. Auch wenn sie in der Richtlinie nicht vorgeschrieben sind, lässt sich dies in der Praxis wegen der Datenmengen nur mit den umstrittenen Upload-Filtern erreichen, die vielfach als Mittel für Zensur kritisiert werden.

Italien, Polen, Luxemburg, die Niederlande und Finnland stimmten am Mittwoch gegen den mit Vertretern des Europaparlaments vergangene Woche ausgehandelten Kompromiss. Ziel der Reform sei es eigentlich gewesen, „Innovation, Kreativität, Investitionen und die Produktion neuer Inhalte anzuregen“, erklärten die Länder. Die nun beschlossene Reform scheitere aber dabei, dies zu gewährleisten, und sei „ein Schritt zurück“ für die EU.

Deutschland stimmte zwar zu. Aus Teilnehmerkreisen hieß es aber, auch die Bundesregierung habe Vorbehalte geäußert. Demnach wurde von deutscher Seite auf Bedenken der Musikindustrie und des Europaparlaments zur Pflicht der Blockierung nicht lizenzierter Inhalte nach Artikel 13 der Richtlinie verwiesen. Dies könne dazu führen, „dass dem Kompromiss am Ende im EU-Parlament nicht zugestimmt wird“.

Der Text sieht auch ein Leistungsschutzrecht vor, wie es bereits in Deutschland gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass Verlage oder Nachrichtenagenturen vergütet werden, wenn ihre Artikel auf Plattformen angeboten werden. Private Nutzer, die etwa über Facebook oder Twitter Nachrichten austauschen, sind davon nicht betroffen.

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments befindet nun am 26. Februar über die Reform. Eine Abstimmung im Plenum könnte dann Ende März oder Anfang April erfolgen. (afp)



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