EU-Parlament: Neue Regeln für Aufnahmen von Flüchtlingen verabschiedet – verpflichtende Verteilung beschlossen

Im Europaparlament verabschiedete der zuständige Ausschuss für Bürgerrechte am Donnerstag eine Reihe von Vorschriften, die für eine gerechtere Aufteilung von Asylbewerbern unter den EU-Staaten sorgen soll.
Epoch Times19. Oktober 2017

Die geplante Neuregelung des Asylrechts in der EU hat eine erste parlamentarische Hürde genommen: Im Europaparlament verabschiedete der zuständige Ausschuss für Bürgerrechte am Donnerstag eine Reihe von Vorschriften, die für eine gerechtere Aufteilung von Asylbewerbern unter den EU-Staaten sorgen soll.

Dazu soll ein fester und verbindlicher Verteilerschlüssel beschlossen werden, der nach der Bevölkerungszahl und dem Bruttosozialprodukt der einzelnen Länder berechnet wird.

Dies soll sicherstellen, dass sich künftig alle Mitgliedstaaten in angemessener Weise an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen. Ländern, die dies ablehnen, können der Vorlage zufolge künftig EU-Finanzhilfen gestrichen werden. Ziel sei es, ein neues EU-weites Asylsystem zu schaffen, das auf „Solidarität und klaren Regeln“ beruhe, betonte die Berichterstatterin, die schwedische Liberale Cecilia Wikström.

Das neues System soll die bisher geltende so genannte Dublin-Verordnung ablösen. Sie sieht vor, dass für die Prüfung von Asylanträgen grundsätzlich jenes Mitgliedsland zuständig ist, in dem Migranten eintreffen. Dieses System ist angesichts der großen Flüchtlingsströme seit Jahren nicht mehr praktikabel, weil Länder wie Italien oder Griechenland – wo die meisten Bootsflüchtlinge ankommen – völlig überlastet sind.

Der Vorlage des Ausschusses zufolge sollen Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in einem EU-Staat zunächst registriert und einer „Sicherheitsprüfung“ unterzogen werden. Dabei soll auch evaluiert werden, ob sie Aussicht auf Asyl haben. Grundsätzlich sollen Migrantenvon Ländern aufgenommen werden, zu denen sie bereits „Verbindungen“ haben – entweder durch Angehörige, die dort leben, oder über frühere Aufenthalte, etwa zu Studienzwecken. Für Flüchtlinge, die zu keinem EU-Staat eine solche Verbindung haben, soll der Verteilerschlüssel gelten.

Im Ausschuss wurden die Vorschläge mit großer Mehrheit verabschiedet – 43 Abgeordnete billigten sie, 16 stimmten dagegen. Die Vorlage geht nun ins Plenum, das darüber im November abstimmen soll. Sie ist das Mandat des Parlaments für die Verhandlungen mit dem Rat der 28 EU-Staaten. Der Rat hat seine Position noch nicht verabschiedet.

Die Flüchtlingsfrage sorgt seit langem für heftigen Streit unter den EU-Staaten. Zwar hatten diese sich im September 2015 nach langem Tauziehen auf die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern in der Union geeinigt – gegen den Willen mehrerer osteuropäischer Staaten. Ungarn und die Slowakei zogen gegen diesen Beschluss vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der ihre Beschwerden abwies.

Zwei Jahre nach der Verabschiedung des Programms bleibt die Umverteilung weit hinter dem gesteckten Ziel zurück: Wie die EU-Kommission am 25. September mitteilte, wurden bisher nur rund 29.000 Flüchtlinge aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland von anderen Mitgliedstaaten aufgenommen. (afp)



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