EU-Maßnahmen wegen der Wirtschaftskrise – Von ausgesetzten Schuldenregeln bis zum EU-Kurzarbeitergeld
Seit Wochen streitet die EU über ein riesiges Konjunkturprogramm, das Europas Wirtschaft schnell wieder aus der beispiellosen Rezession infolge der Corona-Maßnahmen holen soll. Umfang und Finanzierung des „Wiederaufbauplans“ sind umstritten. Die europäischen Finanzminister beraten am Freitag über Lösungen. Andere Krisenprogramme sind dagegen bereits in Kraft oder befinden sich in der Umsetzung. Was die EU bisher auf den Weg gebracht hat:
Investitionsinitiative
Als erste Krisenmaßnahme legte die EU-Kommission Mitte März eine Investitionsinitiative auf. Sie stellt bis zu 37 Milliarden Euro für Gesundheitssysteme, kleine und mittlere Firmen und Arbeitsmarktmaßnahmen bereit. Dabei geht es aber nicht um neue Gelder, sondern um Mittel aus den EU-Strukturfonds, die teils nicht abgerufen wurden. Für 100.000 kleine und mittlere Unternehmen soll es zudem Garantien für Kredite von acht Milliarden Euro geben.
Schuldenregeln erstmals ausgesetzt
In der zweiten März-Hälfte setzte die EU erstmals überhaupt die Regeln für Haushaltsdefizite und Gesamtverschuldung der Mitgliedstaaten aus. Dies soll es den Regierungen ermöglichen, massive Konjunktur- und Hilfsprogramme für die Wirtschaft aufzulegen, ohne Sanktionen aus Brüssel zu fürchten. Laut EU-Kommission wird dieses Jahr nun kein EU-Land außer Bulgarien mehr die sonst übliche Vorgabe einhalten, ein Haushaltsdefizit von weniger als drei Prozent der Wirtschaftsleistung auszuweisen. Die Schuldenberge der EU-Länder werden deutlich wachsen.
Einfache Genehmigung von Staatsbeihilfen
Die EU-Kommission hatte Mitte März auch die Vorgaben für Staatsbeihilfen wegen der Corona-Pandemie deutlich gelockert. Seitdem hat die Behörde alle wegen der Krise beantragten Maßnahmen genehmigt. Auf Kritik in südlichen EU-Ländern stößt, dass vor allem Deutschland profitiert, weil es durch vorhandene Haushaltsspielräume seine Unternehmen massiv unterstützen kann. Tatsächlich stammten laut EU-Kommission bisher mehr als 50 Prozent der genehmigten Hilfen von 1,95 Billionen Euro aus Deutschland. An zweiter Stelle folgt Frankreich mit 17 Prozent.
Kredite für klamme Regierungen
Der Euro-Rettungsfonds ESM hat Länder wie Griechenland in der Finanzkrise vor dem Staatsbankrott gerettet. Er soll jetzt vorsorgliche Kreditlinien von bis zu 240 Milliarden Euro bereitstellen. Jedes Land der Währungsunion kann dabei auf zinsgünstige Darlehen bis zwei Prozent seiner Wirtschaftsleistung zurückgreifen. Voraussetzung ist, dass die Gelder für die „direkten und indirekten“ Gesundheitskosten wegen der Pandemie genutzt werden. Das Programm kann nach Bestätigung durch den ESM-Gouverneursrat am Freitagnachmittag starten.
Unternehmenskredite nach deutschem Vorbild
Ähnlich wie die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll die Europäische Investitionsbank (EIB) Firmen mit Krediten von bis zu 200 Milliarden Euro unterstützen. Nötig dafür sind Garantien der Mitgliedstaaten von 25 Milliarden Euro, damit die EIB das Geld an den Finanzmärkten aufnehmen kann. Vorteil sind günstige Kreditkonditionen für Unternehmen. Denn die EIB kann wie der ESM wegen eines Top-Ratings billig Geld beschaffen. Geplant ist der Start bis zum 1. Juni.
Kurzarbeitergeld für Europas Arbeitnehmer
Bis zu 100 Milliarden Euro sollen Kurzarbeit unterstützen und Selbstständigen helfen. Damit sollen Massenentlassungen und Firmenpleiten verhindert werden. Zur Finanzierung des „Sure“ getauften Programms kann die EU-Kommission selbst an den Finanzmärkten Geld aufnehmen, die dann als günstige Kredite weitergegeben werden. Dafür müssen die Mitgliedstaaten Garantien über 25 Milliarden Euro bereitstellen. Die endgültige Entscheidung soll in den kommenden Tagen fallen. Für den geplanten Start am 1. Juni könnte es allerdings wegen der nötigen Ratifizierung durch nationale Parlamente knapp werden. (afp/al)
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