Briten in den Niederlanden behalten bei ungeregeltem Brexit EU-Rechte – vorerst

Wie geht es mit den Briten, die in anderen europäischen Ländern leben, nach einem ungeordneten Brexit weiter? Das kommt auf das jeweilige Land an.
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Brexit.Foto: iStock
Epoch Times8. Januar 2019

Die Niederlande wollen den auf ihrem Territorium lebenden Briten bei einem ungeordneten Brexit eine 15-Monate-Frist für einen Antrag auf einen ständigen Wohnsitz geben. Der niederländische Außenminister Stef Blok erklärte am Montagabend in einem Schreiben an das Parlament, in der Übergangsperiode ab dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union behielten die etwa 45.000 in den Niederlanden lebenden Briten das Recht, in den Niederlanden zu leben, zu arbeiten und zu studieren.

Spanien hatte Ende Dezember angekündigt, dass es für den Fall eines EU-Austritts Großbritanniens ohne Abkommen Sondermaßnahmen vorbereite, um die derzeit geltenden Rechte der in Spanien lebenden Briten zu gewährleisten. Spanien ist eines der EU-Länder mit der größten Zahl an britischen Einwohnern.

In Frankreich, wo etwa 150.000 Briten leben, wurden ebenfalls Maßnahmen ergriffen, um für einen ungeordneten Brexit gerüstet zu sein. Vorgesehen ist unter anderem, dass britische Angehörige des öffentlichen Dienstes in Frankreich dieselben Status- und Beschäftigungsbedingungen behalten wie vorher.

Ein von der tschechischen Regierung am Montag verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, dass die Briten, die in Tschechien leben und arbeiten, binnen einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 dieselben Rechte genießen wie EU-Bürger. Das Parlament in Prag stimmt in den kommenden Wochen über den Gesetzentwurf ab. Nach Angaben des tschechischen Innenministeriums leben etwa 8000 Briten in Tschechien.

Den rund 25.000 in Großbritannien lebenden Österreichern soll im Fall eines ungeregelten Brexits die Möglichkeit einer Doppelstaatsbürgerschaft eröffnet werden. Außenministerin Karin Kneissl sagte am Dienstag, zu diesem Zweck müsse Österreich sich teilweise aus der Europaratskonvention zur Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften zurückziehen.

Am 15. Januar will London abstimmen

Das britische Unterhaus stimmt am kommenden Dienstag über den Brexit ab. Falls es zustimmt, könnte Großbritannien am 29. März in einem geordneten Verfahren gemäß dem Brexit-Vertrag austreten. Dieser sieht eine Übergangsphase bis Ende 2020 vor, in der das Vereinigte Königreich im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt. Der Vertrag regelt zudem die Rechte der Bürger auf beiden Seiten und die Finanzforderungen an London.

Die Zustimmung des Unterhauses ist allerdings alles andere als gesichert. Eine für den 11. Dezember angesetzte Abstimmung wurde von Premierministerin Theresa May verschoben, um eine Niederlage abzuwenden. (afp)



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