Bonpflicht in Frankreich abgeschafft – Deutschland will daran festhalten

Frankreich will der Verschwendung durch weitreichende Gesetze den Kampf ansagen. Dazu gehört auch die Bestimmung, dass Kassenbons künftig bis zu einer bestimmten Höhe nur noch auf Verlangen ausgedruckt werden sollen. Deutschland hingegen bleibt bei der Bonpflicht.
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Anders als in Deutschland soll in Frankreich die Bonpflicht aufgehoben werden. Symbolbild.Foto: istock
Von 31. Januar 2020

Für eine zwingende Notwendigkeit im Kampf gegen „Umsatzsteuerbetrug in Milliardenhöhe“ hält Deutschlands Bundesfinanzminister Olaf Scholz die seit Anfang des Jahres geltende Bonpflicht. Obwohl Betroffene, vom kleinen Händler über den Restaurantbetreiber bis hin zum Bäcker, die Maßnahme von Beginn an scharf kritisiert und zum Teil einfallsreiche Protestaktionen dagegen ins Leben gerufen haben, will Scholz ohne Einschränkung daran festhalten. Auch dann, wenn es lediglich um den Kauf eines Coffee-to-Go oder einer Leberkässemmel geht.

In Frankreich gelten ähnliche Dokumentationspflichten. Dort will man hingegen davon abrücken. Wie der „Spiegel“ berichtet, sollte am Donnerstag (30.1.) das Aus für den gedruckten Kassenzettel kommen. Nicht nur der Umstand, dass vor allem im Bereich der kleinen Geschäfte des täglichen Bedarfs gerade von Kunden kein Wert auf einen Kassenzettel gelegt wird, sieht auch die Regierung darin ein nicht hinnehmbares Maß an Verschwendung.

Jährlich mehr als 10 000 Rollen Papier verbraucht

In Paris hat man dieser eben erst auf breiter Ebene den Kampf angesagt. Zum einen beinhaltet ein jüngst verabschiedetes Gesetz, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ schildert, unter anderem die Pflicht, beim Verkauf von Elektroproduktionen Informationen über Reparaturen und Ersatzteile beizufügen. Weiters dürfen Supermärkte und Onlineplattformen unverkaufte Hygiene- und Textilprodukte ab 2022 nicht mehr einfach vernichten. Sie müssen diese entweder spenden oder dem Recycling zuführen.

Schnellrestaurants müssen spätestens ab 2023 wiederverwendbare Verpackungen und Besteck benutzen. Bis 2040 soll in Frankreich gar keine Waren mehr in Einwegverpackungen aus Kunststoff verkauft werden.

Der Kampf gegen den Raubbau mit natürlichen Rohstoffen fängt aus Sicht der französischen Regierung jedoch bereits beim Kassenbon an – für den auch Bäume gefällt werden müssen. In einer Erklärung von Abgeordneten zur Gesetzesinitiative gegen Verschwendung heißt es, für Kaufnachweise, die nicht einmal die Qualifikation von Rechnungen erfüllen, würden jährlich 10 600 Rollen Papier verbraucht – in etwa die „Entfernung zwischen Paris und Montpellier“. Diese von den Kunden oft unerwünschten Belege hätten „oft eine Lebensdauer von weniger als einigen Sekunden, da sie vom Händler selbst weggeworfen werden“.

Finanzministerium: „Drei Jahre Zeit zur Vorbereitung“

Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen, sollen ab September Kassenzettel über Einkäufe im Wert von bis zu zehn Euro nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgedruckt werden. Diese Regelung soll mit Beginn des Jahres 2021 auf 20 und ab 2022 auf 30 Euro ausgeweitet werden.

In Deutschland zeigt man sich davon bislang unbeeindruckt. Immerhin, so heißt es aus dem Ministerium, habe man aufseiten der Händler drei Jahre lang Zeit gehabt, sich auf die neuen Regelungen zur Dokumentationspflicht vorzubereiten und sich beispielsweise fälschungssichere Registrierkassen zuzulegen.



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