Auswärtiges Amt rät bei weiteren italienischen Regionen von Reisen ab: Padua, Bozen-Südtirol, Rimini

Die Bundesregierung rät von Reisen in viele weitere Gebiete von Italien ab. Das Auswärtige Amt veröffentlichte Empfehlungen für fünf Regionen und verschiedene Provinzen.
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Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor Reisen in verschiedene Regionen Italiens.Foto: iStock
Epoch Times8. März 2020

Angesichts der anhaltenden Coronavirus-Epidemie in Italien rät die Bundesregierung von Reisen in weitere Gebiete des Landes ab. Am Sonntag veröffentlichte das Auswärtige Amt neue Reise- und Sicherheitshinweise.

In ihnen wird bei deutlich mehr Regionen als bisher von Reisen abgeraten. Grundsätzlich sollten Bundesbürger ihre „Reisen in und nach Italien derzeit auf das Notwendige“ beschränken.

Konkret rät die Bundesregierung nun „von Reisen in die Regionen Lombardei und Emilia-Romagna, die Provinzen Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia und Rimini in der Emilia-Romagna, die Provinzen Pesaro und Urbino in Marken, die Provinzen Padua, Treviso und Venedig in Venetien sowie Asti, Alessandria, Novara, Verbano-Cusio-Ossola und Vercelli im Piemont“ ab.

Von „nicht erforderlichen Reisen in die autonome Provinz Bozen-Südtirol“ wird ebenfalls abgeraten.

Wegen der Coronavirus-Epidemie hatte die Regierung in Rom zuvor ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot für weite Gebiete in Norditalien erlassen. Betroffen sind insgesamt mehr als 15 Millionen Einwohner. Zu den gesperrten Gebieten gehören unter anderem die Wirtschaftsmetropole Mailand und der Touristenmagnet Venedig. Diese Maßnahme soll bis zum 3. April gelten.

Auswärtiges Amt: Wann kann eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden?

Kunden können Pauschalreisen kostenfrei stornieren, wenn „am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ‚unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände‘ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen“, schreibt das Auswärtige Amt.

Und weiter: „Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein.“

Reisende sollten Kontakt zu ihrem Reisebüro oder ihren Reiseveranstalter aufnehmen. Umbuchungen und kurzfristige Stornierung auf Kulanzbasis seien denkbar. (afp)



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