Zwölf Jahre Haft in Prozess um Säureangriff auf Innogy-Manager

Im Prozess um den Säureanschlag auf den Finanzvorstand der RWE-Tochter Innogy vor mehr als vier Jahren hat das Landgericht Wuppertal den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
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Mit einem Plakat wurde vor zwei Jahren in Düsseldorf nach Hinweisen zum Säureangriff auf den Manager Bernhard Günther gesucht.Foto: David Young/dpa/dpa
Epoch Times18. August 2022

Im Prozess um den Säureanschlag auf den Finanzvorstand der RWE-Tochter Innogy vor mehr als vier Jahren hat das Landgericht Wuppertal den Angeklagten am Donnerstag zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er einer absichtlichen schweren und gefährlichen Körperverletzung schuldig sei, teilte das Gericht mit. Demnach hatte der 42-Jährige aus Belgien den Angriff auf Bernhard Günther am 4. März 2018 in Haan gemeinsam mit einem weiteren Täter begangen.

Sie griffen den damals 51-jährigen Manager in einem Park in Haan nahe Düsseldorf hinterrücks an, brachten ihn zu Boden und hielten ihn fest. Der Manager kam zu diesem Zeitpunkt allein von einer Laufrunde zurück. Einer der beiden schüttete Günther hoch konzentrierte Schwefelsäure ins Gesicht. Dadurch erlitt dieser tiefe Verätzungen am Kopf und am Hals sowie an Armen und Beinen. Die beiden Täter flüchteten nach dem Anschlag.

Auftragstat

Laut Urteil handelte es sich um eine Auftragstat. Auf Grundlage von DNA des 42-Jährigen, die an einem Handschuh am Tatort gefunden wurde, sowie weiterer Indizien sei er einer der Täter. Der Tat liege eine „besondere kriminelle Energie“ zugrunde. Sie sei sorgfältig geplant worden.

Der Vorsitzende Richter Holger Jung bezeichnete sie laut Gericht als „an Rohheit und Menschenverachtung kaum zu überbieten“. Für den damals 51-jährigen Günther habe der Anschlag gravierende psychische Folgen gehabt. Er und seine Familie sorgten sich vor weiteren Taten.

Der nun Verurteilte war am 14. Dezember vergangenen Jahres in der belgischen Provinz Limburg widerstandslos festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert worden. Umfangreiche Ermittlungen hatten zuvor ergeben, dass seine DNA mit am Tatort gefundenen Spuren übereinstimmte.

Das Ermittlungsverfahren war immer wieder ins Stocken geraten. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen zu dem Anschlag 2018 zunächst ein, weil Identität und Motive der Täter nicht geklärt werden konnten. Später wurden die Ermittlungen aufgrund anonymer Hinweise wieder aufgenommen.

Zwischenzeitlich galten noch weitere Beschuldigte als tatverdächtig. Im Oktober 2019 wurde in Köln ein Mann verhaftet. Die Vorwürfe gegen ihn konnten jedoch nicht erhärtet werden, weswegen die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Er kam nach rund einem Monat aus der Untersuchungshaft frei. (afp/mf)



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