Zweieinhalb Jahre Haft für Betreiber von rechtsextremem Internetportal „Altermedia-Deutschland“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die zweieinhalbjährige Haftstrafe gegen den Betreiber des rechtsextremen Internetportals „Altermedia-Deutschland“ bestätigt.
Wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, ist die Strafe gegen den inzwischen 30-jährigen Ralph-Thomas K. damit rechtskräftig. (Az: 3 StR 337/18)
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte K. im Februar 2018 der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Rädelsführerschaft und Verbreitung volksverhetzender Äußerungen für schuldig befunden.
Der BGH bestätigte auch die Verurteilung von drei mitangeklagten Frauen zu Bewährungsstrafen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Aus formalen Gründen hoben die Karlsruher Richter lediglich die Verurteilung einer der Frauen auch wegen Beihilfe zur Volksverhetzung auf.
Der rechtsextreme Informatiker K. aus dem Schwarzwald war seit 2012 Administrator des im deutschsprachigen Raum führenden rechtsextremen Internetportals „Altermedia-Deutschland“.
Auf der Internetseite wurden der Bundesanwaltschaft zufolge massenhaft rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet sowie volksverhetzende Äußerungen veröffentlicht.
Ausländer, Flüchtlinge, Muslime oder Juden seien mit Schädlingen und Schmarotzern gleichgesetzt worden. Zudem sei in dem Portal die Ermordung hunderttausender Juden in Auschwitz geleugnet worden. Die Internetseite wurde Anfang 2016 von den Behörden abgeschaltet. (afp)
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