Zwangsanmeldung zum “Rundfunkbeitrag”: Wer der GEZ jetzt noch entkommen kann

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ZDF und ARD, die öffentlich-rechtlichen Sender werden demnächst von jeder Haushalt die monatliche Zwangsabgabe von 17,98 Euro zahlen lassen – egal ob man Fernseher, Radio oder Computer besitzt, egal ob man das öffentlich-rechtliche Medienangebot gut findet – und egal ob man überhaupt deutsch versteht.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times19. Oktober 2014

Für die letzten GEZ-Verweigerer ist bald Schluss mit lustig:

“Der Rundfunkbeitrag” ist seit Januar 2013 offiziell Zwangsabgabe für alle Menschen über 18, die in Deutschland in einer eigenen Wohnung wohnen. Wer sich bis jetzt erfolgreich davor gedrückt hat, wird bis zum Jahresende einen Brief bekommen, mit dem er für die Abgabe zwangsangemeldet wird. Wie das geht? Die öffentlich-rechtlichen Sender haben sich einfach von den Einwohnermeldeämtern die Adressen geben lassen, nachdem Datenschutzbedenken zuvor juristisch aus dem Weg geräumt wurden.

Im Klartext heißt das: Demnächst wird jeder Haushalt die monatliche Zwangsabgabe von 17,98 Euro zahlen müssen – egal ob man Fernseher, Radio oder Computer besitzt, egal ob man das öffentlich-rechtliche Medienangebot gut findet – und egal ob man überhaupt deutsch versteht.

Wichtig zu beachten ist: Pro Haushalt muss nur ein Beitrag bezahlt werden! Wer also gemeinsam wohnt, egal ob Päärchen oder WG, sollte unbedingt darauf achten, dass hier nicht mehrfach zur Kasse gebeten wird.

Nachzahlungen bis zu 400 Euro fällig

Das Unschönste bei der Sache ist jedoch: Der Rundfunkbeitrag ist ab Januar 2013 Zwangsabgabe – und deshalb werden von bisherigen GEZ-Verweigerern Nachzahlungen für bis zu 22 Monate, sprich rund 400 Euro, verlangt werden!

Andernfalls hat man kaum eine Chance, dem Gebührenwahnsinn zu entrinnen. Nur die Empfänger verschiedener Sozialleistungen, Asylbewerber und Bafög-Bezieher können sich von der GEZ befreien lassen. Sie müssen dazu einen Antrag stellen und entsprechende Nachweise erbringen.

Für alle anderen gilt:

Nur Taubblinde entrinnen der GEZ

Nur wer nachweisen kann, dass er vollständig taub UND blind ist, hat die Möglichkeit, sich von der GEZ befreien zu lassen!

Menschen, die gehörlos, blind oder stark sehbehindert sind oder eine Behinderung von 80 Prozent haben können lediglich Anträge auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags stellen

Härtefall-Regel unbedingt prüfen

Fast keine Chance auf Gez-Befreiung haben leider auch Menschen, die kein Hartz IV beziehen und trotzdem arm sind. Die Härtefall-Regelung für den Rundfunkbeitrag ist nämlich äußert eng gefasst:

Nur wer ganz knapp überhalb des Hartz IV-Niveaus lebt, kann sich befreien lassen. Wenn man monatlich so wenig Geld zur Verfügung hat, dass einen die GEZ-Abgabe von 17,98 Euro genau in den Hartz IV Bereich bringt, hat man die Chance, sich als Härtefall befreien zu lassen. Allerdings wird man regelmäßig nachweisen müssen, dass man maximal 17,97 über dem Existenzminimum lebt …

Auch Hartz IV Empfänger kann die GEZ-Nachzahlung erwischen

Achtung Hartz IV-Empfänger: Den Antrag auf Befreiung von der GEZ muss man selbst und innerhalb von zwei Monaten stellen, nach dem man den Hartz IV-Antrag gestellt hat! Wenn man die zwei monatige Frist verpasst, zahlt man auch trotz Hartz IV für diese zwei Monate oder die darauffolgende Zeit den Rundfunkbeitrag, weil die Befreiung erst ab dem Folgemonat auf die Antragsstellung gültig wird. Also keine Zeit verschwenden, denn Zeitverschwendung ist in diesem Fall Geldverschwendung.

Ganz besonders hart kann es Menschen erwischen, die seit Januar 2013 noch nicht “bei ARD und ZDF” angemeldet waren und gerade jetzt erst einen Antrag auf Hartz IV stellen. Ihnen blüht dann die rund 400 Euro schwere Nachzahlung für rund 22 Monate, die vor diesem Hartz IV-Antrag an GEZ angefallen sind. Und da hilft einem dann leider niemand weiter. (rf)

Hier gibt´s alle Informationen zur GEZ-Befreiung.



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