Sechs Verfassungsbeschwerden und zwei Eilanträge nach Wahl
Rund eine Woche nach der Bundestagswahl liegt dem Bundesverfassungsgericht ein halbes Dutzend Klagen gegen die Abstimmung vor.
„Zur Bundestagswahl gab es sechs Verfassungsbeschwerden und zwei Eilanträge“, teilte eine Sprecherin des Gerichts dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Montagsausgaben) mit. Es gebe überdies „insgesamt elf Verfassungsbeschwerden und drei Eilanträge, die sich gegen einzelne Vorschriften oder pauschal gegen das Wahlrecht richten“.
Im sogenannten Allgemeinen Register gebe es schließlich „noch vier Verfahren zum Wahlrecht und drei Verfahren zur Bundestagswahl“. Eine der zahlreichen Klagen gegen das neue Wahlrecht hatten FDP, Linke und Grüne eingereicht. Sie sind der Ansicht, dass die im Oktober 2020 vom neuen Bundestag beschlossene Reform das Ziel nicht erreicht, die Zahl der Bundestagsmandate für künftige Legislaturperioden zu verringern.
In der Hauptsache hat das Gericht allerdings noch nicht entschieden. Wann es ein Urteil fällt, ist nach Angaben des Gerichts noch unklar. Einen Eilantrag der Oppositionsparteien, wonach das neue Wahlrecht nicht schon bei dieser Bundestagswahl angewendet werden sollte, hatte das Gericht vorher abgelehnt. (afp/oz)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion