Zunehmende Anzahl an Übergriffen mit Messern: Faeser kündigt Verschärfungen im Waffenrecht an
Die wachsende Messerkriminalität in Deutschland scheint nun die Politik auf den Plan gerufen zu haben. Täglich ereignen sich aktuellen Erhebungen zufolge in Deutschland bis zu 25 Angriffe, bei denen Messer zum Einsatz kommen. Allein am vergangenen Wochenende, 10./11. August, kam es in Berlin zu drei Gewaltdelikten mit Stichwaffen. Aus den Reihen der Polizei waren zuletzt dringliche Appelle an Bundeskanzler Olaf Scholz herangetragen worden, zu handeln. Bundesinnenministerin Nancy Faeser will dies jetzt tun.
Faeser will Mitführen von Messern im öffentlichen Raum deutlich einschränken
Wie die Ministerin gegenüber „Bild“ ankündigte, will die Bundesregierung jetzt den „Umgang mit Messern im öffentlichen Raum“ weiter einschränken. Faeser schwebt vor, dass ein Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern gestattet sein soll. Bis dato gelten zwölf Zentimeter als die Grenze.
Dazu kommen generelle Verbote bestimmter Arten von Messern, unter anderem von Springmessern oder Balisong-Messern, auch als „Butterflymesser“ bekannt. Diese haben zwar eine verhältnismäßig kurze Klinge, gelten jedoch als Einschüchterungswaffen. Legal ist in diesen Fällen lediglich der Besitz von stumpfen Fassungen.
Faesers Ausführungen zufolge soll das Mitführen von Messern mit einer über sechs Zentimeter hinausreichenden Klingenlänge generell untersagt werden. Ausnahmen soll es dabei nur wenige geben. Als eine davon nennt die Ministerin das Transportieren von „Haushaltsmessern in geschlossenen Behältnissen nach dem Kauf“.
Drohendes Racial Profiling?
Die Ministerin will der Öffentlichkeit ihr Vorhaben „in Kürze“ im Detail vorstellen. Unterstützung erhält sie von den Grünen. Dort spricht die Innenpolitikerin Irene Mihalic von einer „längst überfälligen“ Reform. Die von Faeser vorgeschlagenen Maßnahmen seien ein „Schritt in die richtige Richtung“.
Auch die Union scheint schärferen Restriktionen beim Mitführen von Stichwaffen in der Öffentlichkeit gegenüber aufgeschlossen zu sein. Dort betont der innenpolitische Sprecher Alexander Throm jedoch, dass es aus seiner Sicht vor allem darauf ankomme, die Kontrollmöglichkeiten der Polizei zu verstärken. Throm spricht in diesem Zusammenhang unter anderem die Möglichkeit anlassloser Kontrollen an. Der Unionspolitiker wirft der Ampel vor, Beamte in diesem Kontext zu gängeln und „pauschal mit Rassismusvorwürfen zu überziehen“.
Throm spricht offenbar die Problematik des sogenannten Racial Profilings an. Dieses könnte zu rechtlichen Schritten gegen Polizeibeamte führen, sollten diese anlasslose Kontrollen auf Messerbesitz hauptsächlich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes der Betroffenen vornehmen.
Vor allem in sozialen Medien und in Boulevardblättern spielt das Narrativ eine bedeutende Rolle, dass Einwanderer für eine zuletzt weiter angestiegene Zahl an Straftaten verantwortlich wären, die unter Verwendung eines Messers begangen wurden. Wie der „BR-Faktenfuchs“ darlegt, gibt es bislang nur unzureichende statistische Erhebungen zu diesem Thema. Entsprechend lässt sich diese Behauptung in belastbarer Weise weder bestätigen noch widerlegen. Bisherigen empirischen Untersuchungen zur Messergewalt in Deutschland zufolge lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass diese fast ausschließlich von jüngeren männlichen Personen ausgeht.
Pauschale Regelungen zu Detailfragen werden problematisch bleiben
Skepsis bezüglich der ins Treffen geführten Gesetzesverschärfung gibt es hingegen in der FDP. Dort verweist der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Manuel Höferlin, auf das bestehende Waffengesetz. Dieses gebe jetzt schon den Ländern „weitreichende Möglichkeiten, das Führen von Messern zu beschränken“. Es sei deren Aufgabe, davon Gebrauch zu machen.
Eines der grundlegenden Probleme des Waffengesetzes mit Bezug auf den Messerbesitz sowie auf mögliche Restriktionen dürfte die außerordentliche Einzelfallhandhabung bestehender Bestimmungen in der Praxis sein. In zahlreichen Fällen bedarf es erst eines Feststellungsbescheids durch das Bundeskriminalamt (BKA), um die Waffeneigenschaft eines Messers zu klären.
Die Nuancen, die diesen Grenzfällen zugrunde liegen, dürften auch kaum durch eine pauschale Regelung beseitigt werden können. Dazu kommen weiterhin Problematiken wie der Umgang mit Trachtenmessern, Jagdmessern und anderen Gegenständen, die als Gebrauchsgegenstand oder zu Dekorationszwecken Verwendung finden – potenziell aber auch als Waffen genutzt werden könnten.
BDK sieht Messer als „von besonderer Bedeutung“ bei Gewaltkriminalität
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) hatte von 2021 auf 2022 (plus 19,8 Prozent) und von 2022 auf 2023 (plus 8,6 Prozent) deutliche Steigerungen der Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität verzeichnet. Dabei sei das Messer als Tatwaffe seiner „Verfügbarkeit, Mitführmöglichkeit, Handhabung und Effizienz“ wegen „von besonderer Bedeutung“.
Ein im Juni an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichteter Brandbrief des Bundes der Deutschen Kriminalbeamten (BDK) nannte ebenfalls drastische Zahlen:
„Insgesamt wurden in 8.951 Fällen Messer im Zusammenhang mit einer gefährlichen und schweren Körperverletzung und in 4.893 Fällen bei Raubdelikten eingesetzt.“
Als „Messerangriffe“ werden Angriffe erfasst, die mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt werden. Eine Erfassung des bloßen „Mitführens von Messern in der Öffentlichkeit“ ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) jedoch zurzeit noch nicht vorgesehen.
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