Zschäpe-Verteidiger: Revision gegen Urteil im NSU-Prozess

Das Urteil im Münchner NSU-Prozess muss vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Nach der Verurteilung von Beate Zschäpe wegen Mordes kündigte deren Verteidiger Wolfgang Heer an, Revision einzulegen.
Epoch Times11. Juli 2018

Nach der Verurteilung der Hauptangeklagten im Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Beate Z., hat einer ihrer Verteidiger angekündigt, Revision einzulegen.

Die Verurteilung wegen Mittäterschaft an den Morden und Raubstraftaten der mutmaßlichen ausführenden Täter sei „nicht tragfähig begründbar“, sagte der Anwalt am Mittwochmittag in einer Verhandlungspause. Damit müsste das Urteil des Oberlandesgerichts München vom Bundesgerichtshof überprüft werden.

Die Richter hatten Z. zuvor zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Entscheidung fiel am Mittwoch nach fünf Jahren Prozessdauer und insgesamt 438 Verhandlungstagen. Z. wurde unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Bereits im Vorfeld gingen Beobachter davon aus, dass mit dem Prozessende kein juristischer Schlussstrich gezogen wird. Die Revision ist allerdings erst möglich, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, was wohl erst im kommenden Jahr der Fall sein wird.

Insgesamt waren in dem Gerichtsverfahren fünf Personen angeklagt, an den Taten des NSU beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Beate Z. musste sich wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten.

Von den weiteren Angeklagten verurteilten die Richter Ralf W. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und Carsten S. zu einer dreijährigen Jugendstrafe. Sie waren wegen Beihilfe zum Mord durch Beschaffung der Tatwaffe in neun Fällen angeklagt. André E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, Holger G. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Prozess war im Mai 2013 gestartet worden. (dts)



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