Sind Bücher für junge Leute zu teuer? ZEW für Ende der Buchpreisbindung

Soll die Buchpreisbindung aufgehoben werden? Diese Forderung wird immer wieder erhoben. Nun spricht sich der frühere Chef der Monopolkommission dafür aus.
Kaufzurückhaltung wegen der anhaltenden Inflation und steigende Papier- und Druckkosten machen der Branche derzeit zu schaffen.
Kaufzurückhaltung wegen der anhaltenden Inflation und steigende Papier- und Druckkosten machen der Branche zu schaffen.Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Epoch Times5. Juni 2024

Der Chef des Forschungsinstitutes ZEW, Achim Wambach, fordert ein Ende der Buchpreisbindung. „Bücher sind für junge Leser zu teuer, deshalb sollte man die Bindung aufheben“, sagte Wambach der „Rheinischen Post“.

Die Schweiz und Großbritannien hätten die Bindung abgeschafft – mit guten Erfolgen, was junge Leser betreffe. „Man kann den lokalen Buchhandel besser anders fördern – etwa über Zuschüsse für lokale Kulturveranstaltungen“, so Wambach weiter.

Digitalkonzerne Gefahr für Wettbewerb

Er war von 2016 bis 2020 Chef der Monopolkommission, die am Mittwoch ihren 50. Geburtstag feiert. Wambachs Fazit: „Früher als andere hat die Kommission die Bedrohung des Wettbewerbs durch die Digitalkonzerne thematisiert. Amazon, Google und Meta sind eine Gefahr für Wettbewerb – jeder auf seine Art. Amazon muss faire Bedingungen für alle Händler bieten, Google darf bei Suchen nicht nur eigene Angebote oben anzeigen.“

Wambachs Wunsch an Wirtschaftsminister Robert Habeck: „Ein offenes Ohr für die Argumente der Wissenschaft und gerne auch mehr (Personal-)Ressourcen für die praktische Arbeit der Monopolkommission.“

Buchpreisbindung zugunsten Nicht-Bestseller

Seit 1888 gibt es die Buchpreisbindung in Deutschland, 2002 wurde sie im Buchpreisbindungsgesetz gesetzlich geregelt. Die Buchpreisbindung in Deutschland bedeutet, dass Verlage für jedes Buch einen verbindlichen Endverkaufspreis festlegen müssen, der von allen Buchhändlern eingehalten werden muss.

Buchhändler dürfen diesen Preis weder unter- noch überschreiten. Rabatte oder Zugaben sind nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für Mängelexemplare, Räumungsverkäufe und Bücher, die älter als 18 Monate sind.

Die Vorgaben ermöglichen Buchhändlern eine „Mischkalkulation“ – mit Erlösen aus Bestsellern können neue Autoren und literarische Experimente gefördert werden, da auch Nischentitel verlegt werden können. Sie gewährleistet Planungssicherheit und verhindert einen ruinösen Preiswettbewerb, der nur Bestseller rentabel machen würde.

Gleichzeitig sichert die Preisbindung vielen Buchhandlungen die Existenz, vor allem auch kleinen, inhabergeführten Läden, da keine Preiskonkurrenz stattfindet. Zudem sind keine und Mittelgroße Verlage auf die Buchhandlungen angewiesen, um unbekannte Autoren zu präsentieren. Hauptziel ist, Bücher als Kulturgut zu schützen und zu verhindern, dass nur noch Bestseller angeboten werden. (dts/red)



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