Zensus 2022 – Augen zu und durch

Wie viele Menschen leben in Deutschland? Wie leben sie, wie wohnen und arbeiten sie? Die Volkszählung hat begonnen. Ausweichen kann keiner – die Auskunft ist Pflicht.
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Die Interviews im Rahmen des Zensus 2022 finden nur auf Wunsch des Befragten in einer Wohnung statt.Foto: iStock
Von 29. Mai 2022

„Haben Sie schon einmal länger als ein Jahr im Ausland gelebt? Haben Sie in der Woche vom 9. bis 15. Mai mindestens eine Stunde gegen Bezahlung gearbeitet? Aus welchem Grund haben sie nicht gearbeitet?“

Die Antwort auf diese Fragen ist Pflicht, wenn ein Interviewer für den Zensus 2022 vor der Tür steht. Am 15. Mai hat die statistische Erhebung in der gesamten Bundesrepublik begonnen, sie findet EU-weit einmal pro Dekade statt. Es soll geklärt werden, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Bundesweit müssen mehr als 30 Millionen Menschen Auskunft geben. Festgelegt wurden diejenigen anhand der Melderegister der Kommunen, ein freiwilliges Melden ist nicht möglich. 

Rund zehn Prozent der Befragten müssen bis Mitte August tiefergehend Auskunft über ihre Lebensverhältnisse geben. Dazu sind Hunderte Interviewer mit demografischen Fragen unterwegs. Sie machen zunächst einen Termin aus und kommen dann – wenn alles gut durchläuft – für fünf Minuten vorbei. Hereinlassen muss sie keiner.

Herausgabe der Daten kann erzwungen werden

Durchgeführt wird der Zensus 2022 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder. Neben denjenigen, die einfach die Fragen beantworten, gibt es auch Bürger, die davor scheuen, noch nicht geantwortet oder keinen Termin ausgemacht haben. Ihnen stehen theoretisch zwei Möglichkeiten offen.

Erstens: Ignorieren, den Brief unbeantwortet in den Papierkorb werfen oder dem Interviewer keine Antwort geben, führt zu einer stufenweisen Eskalation. Eine Erinnerung, eine 1. und 2. Mahnung und ein Zwangsgeld folgen. Das Zwangsgeld beträgt je nach Bundesland mindestens 300 Euro, man wird jedoch nicht von der Auskunftspflicht befreit. 

„Niemand kann sich von der Teilnahme am Zensus 2022 freikaufen und die Volkszählung verweigern. Das Zwangsmittel des Staates kann zudem beliebig oft wiederholt werden“, stellt die „Kreiszeitung Niedersachsen“ klar. Für falsche Angaben sind Bußgelder fällig, in Niedersachsen bis 5.000 Euro. 

Das Zwangsgeld kann bis auf 25.000 Euro steigen, erklärt die Fachanwältin für Steuerrecht, Patricia Lederer. Es ist gesetzlich festgelegt im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, §11. Das Bußgeld beruht auf §23 des Bundesstatistikgesetzes und zählt als Ordnungswidrigkeit.

Für die zweite Möglichkeit wird eher ein Rechtsanwalt benötigt. Normalerweise steht bei Behördenbriefen am Ende etwas zum Einspruch, das „Kleingedruckte“. Da die Teilnahme am Zensus Pflicht ist, muss eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der Lupe gesucht werden. In Hessen heißt es „Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung“. 

Wer Widerspruch einlegt, muss trotzdem das Formular ausfüllen, bestätigt die Fachanwältin aus Frankfurt am Main. Besser sei, eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen. Wenn es in der Antwort heißt, dass der Widerspruch abgelehnt wird, kann dagegen Klage eingereicht werden. Anschließend könne man sich auf den Datenschutz berufen, da die Daten in den USA gehostet werden – was nicht datenschutzkonform mit der deutschen Datenschutzgrundverordnung ist.

Niedersachsen setzte die DSGVO-Betroffenenrechte aus

Die Bundesländer legen zur Umsetzung des Zensus 2022 entsprechende Verwaltungsvorschriften vor. Das Land Niedersachsen hat darüber beispielsweise am 22. Juli 2021 die sogenannten Betroffenenrechte nach der DSGVO ausgeschlossen – für eineinhalb Jahre. 

Die Betroffenenrechte sind die Datengrundrechte der Bürger – von „Was ist über mich gespeichert“, dem Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung bis hin zum Widerspruchsrecht. 

„Viele Bundesländer neben Niedersachsen haben ähnlich klingende Begründungen in ihre Gesetze und Verordnungen geschrieben“, schreibt Bürgerrechtler Michael Ebeling. „Die Textbausteine scheinen dabei teils aus der gleichen Quelle zu stammen“. 

Als Grund für die Regelung gibt Niedersachsens Regierung an: „Die Geltendmachung dieser Rechte würde voraussichtlich die fristgemäße und vollständige Durchführung des Zensus 2022 ernsthaft beeinträchtigen und damit die Erfüllung der Zwecke des Zensus gefährden.“

Von Haustür zu Haustür oder Rückgriff auf Datensammlungen?

Alle zehn Jahre findet ein Zensus statt, dazu haben sich die Staaten der EU verpflichtet. Wie viele Menschen in welchen Staaten leben ist für Statistiken wichtig, für die Verteilung der Gelder, für Zukunftsplanungen. Viele politische Entscheidungen basieren auf den Ergebnissen des Zensus. 

Die benutzten Verfahren sind europaweit unterschiedlich. Laut einem Dokument des Statistikamtes Nord (Hamburg und Schleswig-Holstein) setzt die Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten auf „traditionelle Volkszählungen“ und befragt die gesamte Bevölkerung. 

Sechs Staaten arbeiten ohne Befragungen und holen die Daten ausschließlich aus ihren Registern: Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Österreich und Slowenien. Benutzt würden dazu unter anderem Datenbanken zu Gebäuden und Wohnungen, Sozialversicherung, Erwerbstätigen und Arbeitslosen, Adressen und Steuern. 

Andere Staaten, wie Belgien, die Niederlande und Island ergänzen die Registerdaten mit stichprobenartigen Erhebungen, um bessere Informationen zu erhalten. Frankreich setzt hingegen auf einen sogenannten „rollierenden Zensus“, es teilt die Erhebung auf fünf Jahre auf und befragt jedes Jahr ein Fünftel der Bevölkerung. 

Verglichen mit anderen europäischen Staaten fehle Deutschland ein Gebäude- und Wohnungsregister, so der Bürgerrechtler und Autor Alexander Wagner. Auch eine einheitliche Personennummer, die bei einem Datenaustausch und der Datenverknüpfung Vorteile biete, gebe es in Deutschland nicht. Um Daten zur Erwerbstätigkeit einfach zu erfassen, könne Berlin auf Daten der öffentlichen Arbeitgeber (Beamte, Richter, Soldaten) zurückgreifen. Nicht vorhanden seien vergleichbare und qualitativ gute Daten zu Selbstständigen und Freiberuflichen. Steuerregister dürfen bislang nicht zum Zensus herangezogen werden, sie „können nach bisheriger Rechtslage nur für Steuerzwecke genutzt werden“, so Wagner.

Zensus 2022 fragt nach Gebäude- und Wohnungen

Mit dem Zensus 2022 sind nun alle Eigentümer Deutschlands verpflichtet, ihre Daten beizusteuern: „Wie viele Wohnungen befinden sich insgesamt im Gebäude? Welches ist der überwiegende Energieträger für die Heizung des Gebäudes? Wie hoch ist die monatliche Nettokaltmiete der Wohnung?“ Im Online-Fragebogen heißt es auch: „Geben Sie Nach- und Vornamen von bis zu zwei Personen an, die am 15. Mai in der Wohnung wohnten.“

Ein anderer Teil des Zensus beschäftigt sich mit Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen, hier werden Vollerhebungen durchgeführt. Verwalter von Studenten- und Arbeiterwohnheimen, Pflegeeinrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten und Flüchtlingsunterkünften müssen Auskunft zu allen Bewohnern geben. 

Auch in etwa 9.000 Wohnheimen werden alle Menschen direkt befragt, die zum Stichtag 15. Mai dort wohnen. Gefragt wird beispielsweise: „Welche Schule besuchten Sie in der Woche vom 9. bis 15. Mai? Welche Klasse?“ Oder, unter dem Punkt Arbeit: „Angenommen, Ihnen wäre in dieser Woche eine Arbeit angeboten worden, hätten Sie diese innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen aufnehmen können?“

Die Religionszugehörigkeit wird nicht abgefragt, obwohl es im 2021 vorgestellten Gesetzentwurf ursprünglich so vorgesehen war. Diese zusätzlichen Angaben gingen über die EU-Vorgaben hinaus und waren zudem einer der Streitpunkte des vorherigen Zensus im Jahr 2011. 

Eines ist der Bevölkerungszählung, der längeren demografischen Befragung sowie der Gebäude- und Wohnungszählung gemein: Sie soll möglichst vollständig online erfolgen. Ältere, nicht webaffine Menschen stellt das vor Schwierigkeiten. 

4 Millionen Korrekturen

Nicht jedem ist geheuer, dass er die Angaben machen muss. In NRW möchten laut einer Online-Umfrage der zur Mediengruppe des Westfälischen Anzeigers gehörenden Website „Come-on“ 83 Prozent „lieber nicht teilnehmen müssen“. 

Auch der „Sauerlandkurier“ fragte seine Leser danach. Das Ergebnis ist ähnlich: 83 Prozent sind der Meinung, dass jeder selbst entscheiden sollte, welche Daten er herausgeben möchte. Nur zehn Prozent sind der Ansicht, dass es gut ist, dass man die Auskunft nicht verweigern darf.

Zudem sich die Pannen häufen. In Mecklenburg-Vorpommern soll jemand Auskunft geben zu einem Wohnobjekt, aus dem er seit drei Jahren ausgezogen ist. Wie Epoch Times von dem Betroffenen erfuhr, soll er den aktuellen, ihm unbekannten Eigentümer angeben. Einen Bereich im Online-Formular, in dem er eintragen könnte, dass er das nicht weiß, gibt es nicht. Im Zweifelsfall sollen die Zuständigen kontaktiert werden, Warteschleifenmusik inklusive.

Berliner berichten von komplett falschen Adressen, missverständlichen Formulierungen und Aufforderungen an Verstorbene. Am anderen Ende Deutschlands vertrieb ein Bayer einen Interviewer erbost von seinem Grundstück. Die Polizei vermutet, dass er dachte, es handle sich um einen Betrüger.

Eine Frage bleibt noch offen: Wie richtig sind denn die Angaben, die die Bürger machen? Beim vorherigen Zensus im Jahr 2011 zeigte sich, dass es rund 4 Millionen Abweichungen, verglichen mit den Melderegistern gab. Kurz: Das Meldeverhalten der Bevölkerung ist mangelhaft. 



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