Zahlungen in Millionenhöhe für Impfschäden bundesweit

Impfnebenwirkung oder Impfschaden? Nicht jeder vermag die Begriffe voneinander zu trennen. Sobald eine dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigung über einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer Impfung besteht, spricht man von einem Impfschaden. Bereits jetzt werden Millionenbeträge für Impfschäden aus einer Zeit vor Corona in Deutschland verauslagt. Mit Einführung der COVID-Impfung ist die Anzahl der beantragten Impfschäden in die Höhe geschnellt. Doch die Bearbeitung braucht Zeit.
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Jedes Jahr werden Millionenbeträge für Impfschäden in Deutschland ausgegeben, schon vor Corona.Foto: Istockphoto/LIgorko
Von 4. März 2022

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Eine bundesweite Umfrage der Epoch Times ergab, dass ohne Berücksichtigung der COVID-19-Impfung  jährlich Millionenbeträge für Impfgeschädigte gezahlt werden. Seit der COVID-Impfung ist die Anzahl der Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens im Vergleich zu den Vorjahren massiv gestiegen.

Aus den 16 Bundesländern liegen Epoch Times neun Antworten vor. Einen konkreten Stichtag für die Zahlen aus dem Jahr 2022 gibt es dabei nicht, da die Antworten zeitlich versetzt eingingen. Schon jetzt ist allerdings abzusehen, dass sich die Anzahl der Impfschäden massiv erhöht hat, Tendenz steigend.

Bundesland 2018 2019 2020 2021 davon
COVID
2022 davon
COVID
Berlin 3 6 3 98 97 78 77
Bayern 42 39 43 312 238 239 223
Niedersachsen 13 15 16 126 113 46* 46
MV 0 4 3 30 25 11 11
Rheinland-Pfalz 6 10 9 99 22 98**
NRW – LWL 14 10 12 114 89 29 29
Hamburg 2 1 4 40 34 14 14
Baden-Württemberg 38 35 44 173 138
Thüringen 31 1

*Nur Zahl der Anträge, die aufgrund einer Impfung gegen COVID-19 gestellt wurden, da die Quartalsstatistik aller Impfstoffe noch nicht vorlag
**Gesamtzahl der aufgrund einer COVID-Impfung gestellten Anträge aus den Jahren 2021 und 2022

Bei der Bearbeitung der Anträge unterteilen nicht alle Bundesländer nach einzelnen Impfstoffen. Somit bleibt unklar, welche Erstattungsbeträge sich aufgrund der COVID-Impfungen ergeben oder aus anderen Impfungen resultieren. Auf diese Weise ist nicht nachvollziehbar, welche Erstattungsbeträge allein auf die COVID-Impfung zurückzuführen sind.

Zahlen aus den Bundesländern

In Bayern haben sich die Ausgaben für impfgeschädigte Personen in den vergangenen Jahren um knapp drei Millionen Euro erhöht. Lag die Summe der Zahlungen 2018 noch bei rund 17,5 Millionen Euro, betrug diese 2021 rund 20,4 Millionen Euro.

Bei den eingehenden Anträgen erfolgt keine Differenzierung der verabreichten Impfstoffe, hieß es seitens des für Impfschäden zuständigen Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Das sei für die Prüfung, ob eine versorgungspflichtige gesundheitliche Schädigung im Sinne des IfSG vorliegt, „irrelevant“. Von den insgesamt 416 Erstattungsanträgen auf Anerkennung eines durch die COVID-Impfung entstandenen Schadens wurden bislang 12 bewilligt.

In Berlin wurden in den vergangenen Jahren jährlich über 5,5 Millionen Euro für Impfschäden ausgegeben, im Jahr 2021 stieg die Summe auf rund 6,4 Millionen Euro an. Erstattungen für Personen, die die Anerkennung eines Schadens nach einer COVID-Impfung beantragt haben, sind darin nicht enthalten. Nach Auskunft des Landesamtes für Gesundheit und Soziales wurde bis zum Februar 2022 keiner der Anträge bewilligt, zwei Personen erhielten jedoch eine Ablehnung.

Aus Niedersachsen erreichte uns die Nachricht, dass von den in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 159 gemeldeten COVID-Impfschäden noch keiner anerkannt wurde. Zwei Anträge wurden abgelehnt, wobei eine Person Widerspruch einlegte. Ein Antrag sei zurückgenommen und ein weiterer Fall wurde aufgrund der Zuständigkeit in einem anderen Bundesland weiterbearbeitet. Die in Niedersachsen in der Zeit von 2018 bis 2021 erstatteten Beträge lagen jährlich bei etwa 10,4 Millionen Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden in den Vorjahren jährlich rund 1,3 Millionen Euro für Impfschäden allgemein ausgegeben. Zum Zeitpunkt der Anfrage waren noch alle Anträge im Zusammenhang mit einer COVID-Impfung in Bearbeitung.

In Rheinland-Pfalz wurde von bislang 98 Anträgen nach COVID-Impfung ein einziger Fall positiv beschieden, wobei einer Person lediglich die Kosten für eine Brille erstattet wurden und kein Gesundheitsschaden vorlag. Die gezahlten Beträge aufgrund durch andere Impfungen entstandenen Schäden lagen in den Jahren 2018 und 2021 zwischen 7,3 und 8 Millionen jährlich.

Genaue Zahlen über die Erstattung von Impfschäden der vergangenen Jahre gab die Pressesprecherin der Stadt Hamburg zwar nicht bekannt. Allerdings informierte sie darüber, dass im Jahr 2021 einer von 34 mit der COVID-Impfung in Verbindung stehenden Anträge anerkannt und sechs abgelehnt wurden.

In Baden-Württemberg werden jährlich für Impfschäden mehr als 17 Millionen ausgegeben, wobei nicht zwischen den einzelnen Impfstoffen unterschieden wird. Die Summe der mit einer COVID-Impfung erstatteten Ansprüche bleibt somit auch hier unklar. Bekannt ist, dass im Jahr 2021 insgesamt 138 Anträge nach einer COVID-Impfung gestellt wurden, von denen drei Anträge bewilligt und vier abgelehnt wurden. Acht Anträge haben sich aus „sonstigem Grund“ erledigt. Hierunter fallen beispielsweise Antragsrücknahmen oder die Abgabe der Bearbeitung an andere zuständige Bundesländer. Die Zahlen aus dem Jahr 2022 lagen noch nicht vor.

Das Bundesland Thüringen äußerte sich nur zu den Anträgen in Verbindung mit der COVID-Impfung. Im Jahr 2021 lagen dort 31 Anträge vor, 2022 ein Antrag (Stand 19. Januar). Nach Angaben des Ministeriums waren bis dato 2022 drei Anträge beschieden worden, zwei davon positiv.

In Nordrhein-Westfalen werden Impfschäden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und dem Landschaftsverband Rheinland betreut. Auf die Epoch Times Anfrage antwortete nur der erstgenannte Verband. Von den 118 Anträgen wegen eines COVID-Impfstoffes wurden acht bewilligt und sieben abgelehnt, der Rest befindet sich noch in der Bearbeitung.

Knackpunkt: Die Beweisführung zum Impfschaden

Nach Aussage des LWL-Pressesprechers Markus Fischer aus Nordrhein-Westfalen führen die COVID-Impfung nach bisherigen Erfahrungen zum großen Teil zu vorübergehenden Gesundheitsstörungen. Dadurch ergebe sich zwar ein vorübergehender Anspruch auf Erstattung der Heilbehandlungskosten, aber kein Rentenanspruch. Das betraf fünf Fälle.

Allerdings ist es auch zu zwei Todesfällen gekommen. Insoweit wurde Bestattungsgeld und eine Witwen- sowie eine Waisenrente bewilligt“, so Fischer.

Laut Fischer besteht die Herausforderung der zu bearbeitenden Fälle einerseits darin, dass kurzfristige Impfreaktionen nicht berücksichtigt werden können, sondern der Gesundheitszustand sechs Monate nach der Impfung maßgeblich ist. Erst dann spreche man von einem Dauerschaden. Andererseits erfordere die Prüfung des Zusammenhangs zwischen Impfung und Schaden stets eine schwierige, umfangreiche und zeitaufwendige Einzelfallprüfung.

„Die gesundheitliche Schädigung sowie die Gesundheitsstörung müssen bewiesen werden“, so Fischer. Dies geschehe in der Regel durch Beiziehung medizinischer Unterlagen. Für den erforderlichen Kausalzusammenhang reiche als Beweismaßstab die Wahrscheinlichkeit aus. Grundsätzlich erfolge die Bewertung der Schädigungsfolgen auf der Grundlage der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV).

Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ Mitte Januar berichtete, wurden seit Beginn der Corona-Impfkampagne bundesweit insgesamt 1.219 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen nach möglichen Impfschäden gestellt. 54 dieser Anträge waren abschließend bearbeitet, wovon 30 abgelehnt und 18 bewilligt worden waren.



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