YouTube sperrt erneut zwei #allesaufdentisch-Videos

Dutzende Videos hatte die Aktion #allesaufdentisch auf YouTube hochgeladen. Seitdem überprüft und löscht die Plattform vereinzelt Clips. Es gibt zwei neue Fälle.
Epoch Times14. Oktober 2021

Die Videoplattform YouTube hat zwei weitere Videos der Aktion #allesaufdentisch gelöscht. Das bestätigte ein YouTube-Sprecher am Mittwochabend der Deutschen Presse-Agentur.

Als Grund wurde „ein Verstoß gegen eine Richtlinie des Unternehmens“, in der es um „Missinformation zur Corona-Pandemie geht“, angeführt. Damit sind derzeit insgesamt vier Videos der Aktion gelöscht.

YouTube hatte vor kurzem bereits drei Clips gelöscht, eines davon aber nach einer erneuten Prüfung wieder hochgeladen.

Die Internetvideoaktion #allesaufdentisch, an der sich unter anderen auch die Schauspieler Volker Bruch und Wotan Wilke Möhring beteiligt haben, wurde Ende September gestartet. In vielen Videos, die im Netz hochgeladen wurden, werden unter anderem die Corona-Maßnahmen und die mediale Berichterstattung darüber kritisiert.

Aktion erinnert an #allesdichtmachen

Die Videoaktion erinnert an eine Aktion, die Monate davor Aufsehen erregt hatte: Damals hatten unter dem Hashtag #allesdichtmachen Menschen aus der Filmszene mit satirischen Videos den Umgang mit dem Coronavirus kritisiert.

Bruch – bekannt aus der Fernsehserie „Babylon Berlin“ – war schon damals ein prominentes Gesicht der Aktion. Diese hatte in der Folge kontroverse Reaktionen hervorgerufen – manche warfen der Gruppe vor, das Coronavirus zu verharmlosen. Mehrere Teilnehmer distanzierten sich später.

Am Montagabend war bekanntgeworden, dass sich mit der nun neuen Videoaktion bereits ein deutsches Gericht befasste und eine Eil-Entscheidung erließ. Kölner Richter entschieden, dass zwei Clips, die YouTube entfernt hatte, nicht hätten gelöscht werden dürfen. Das Kölner Landgericht erließ auf Antrag der Initiatoren der Internetaktion einstweilige Verfügungen gegen die Plattform, die zum Konzern Google gehört.

Das Gericht begründete, dass YouTube den Kanal-Betreibern der Aktion nicht konkret genug mitgeteilt habe, welche Passagen ihrer Meinung nach gegen welche Vorschrift ihrer Richtlinie verstießen, hatte das Gericht mitgeteilt. Der Beschluss werde erst wirksam, wenn er YouTube zugestellt worden sei. YouTube könne dann ebenfalls im Eilverfahren Widerspruch einlegen. YouTube äußerte sich auf Nachfrage bislang nicht zu juristischen Fragen. (dpa/oz)



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