Worauf muss man beim Kauf einer Solaranlage achten?
Die Nachfrage nach Photovoltaik(PV)-Anlagen ist weiterhin hoch. Marktzahlen zufolge steigt vor allem im Heimbereich der Bedarf nach Solaranlagen in Deutschland stark. Im ersten Quartal 2023 gingen hier 156.000 Anlagen ans Netz – ein Plus von 146 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Auswertungen des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur zeigen, dass sich die Nachfrage nach PV-Anlagen und Solarspeichern bei privaten Immobilieneigentümern in den Jahren 2019 bis 2022 mehr als verdreifacht hat, wie „Golem“ berichtet.
Wer auch überlegt, sich eine PV-Anlage auf seinem Hausdach zu installieren, sollte einige Punkte beachten.
Ist mein Hausdach geeignet?
Das Hausdach, auf dem die PV-Anlage installiert werden soll, sollte einige Bedingungen erfüllen. Am besten ist ein nach Süden ausgerichtetes Dach mit einem Neigungswinkel von rund 30 Grad. Wenn die Sonne im Lot auf die Anlage fällt und die Module nicht zu heiß sind, leistet die Anlage am meisten.
Viel wichtiger als die Himmelsrichtung ist die Frage nach dem Schattenwurf. Schatten ist wie Gift für eine Solaranlage. Zwar sinkt die Leistung nicht ganz auf null, aber die Verluste können durch zu viel Verschattung gravierend sein. Das verschlechtert die Amortisationszeit der gesamten Anlage. Wenn hohe Bäume oder andere Dinge das Hausdach die meiste Zeit des Jahres verschatten, kann eine Anlage schnell unrentabel werden.
Es gibt nur wenige Dächer, auf denen sich eine Photovoltaikanlage nicht errichten lässt. Das ist etwa der Fall, wenn die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist oder das Dach mit Asbestplatten oder Reet gedeckt ist. Ziegel- oder Blechdächer stellen normalerweise kein Problem für die Montage dar.
Eigenverbrauch oder Volleinspeisung?
Eine Entscheidung ist, wie die netzgekoppelte PV-Anlage angeschlossen werden soll: für den Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung. Beim Eigenverbrauch wird der eigene Solarstrom erst an die Verbraucher im Haus zur Verfügung gestellt. Der Hausbesitzer spart sich dadurch den Netzstrom. Produziert die PV-Anlage mehr, als im Haus gerade verbraucht wird, fließt der Überschuss automatisch gegen Vergütung ins öffentliche Stromnetz.
Bei der anderen Form, der Volleinspeisung, wird der PV-Strom rechnerisch über den Zähler direkt und komplett ins öffentliche Netz geleitet. Der Hausbesitzer kann oder muss den Ertrag hier nicht kontrollieren.
Der Staat vergütet die beiden Anschlussarten unterschiedlich. Eigenverbrauchanlagen mit weniger als 10 KilowattPeak (kWp), also einer Maximalleistung von 10 kW, erhalten laut „Echtsolar“ derzeit 8,2 Cent pro kWh. Wer seinen erzeugten Strom hingegen per Volleinspeisung dem öffentlichen Netz abgeben möchte, erhält 13 Cent pro kWh. Der einmal festgelegte Vergütungssatz wird 20 Jahre lang unverändert gezahlt. Dabei gibt es unterschiedliche Vergütungsklassen, orientiert an der Anlagengröße.
PV-Vergütungssätze 2023 in Cent pro kWh | ||
Eigenverbrauch | Volleinspeisung | |
Bis 10 kWp | 8,2 | 13,0 |
Bis 40 kWp | 7,1 | 10,9 |
Bis 100 kWp | 5,8 | 10,9 |
Möglich ist auch, zwei Anlagen auf einem Dach zu errichten – eine, die der Eigenversorgung dient, und eine andere, die den erzeugten Strom komplett ins Stromnetz einspeist.
Batteriespeicher jetzt oder später?
Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch. Zur eigenen Versorgung mit Solarstrom ist er laut „Handelsblatt“ sinnvoll. Ob er sich auch rechnet, hängt davon ab, wie teuer das Gerät ist und wie lange es durchhält. Bei 15 Betriebsjahren sollte er maximal 600 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität kosten.
Die gute Nachricht: Batteriespeicher dürften günstiger werden. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme rechnet bis 2030 mit 20 Prozent niedrigeren Preisen – bei Geräten mit zehn Kilowattstunden Speicherkapazität sind das etwa 2.000 Euro weniger.
Wird ein Speicher im Eigenheim nachgerüstet, entfällt die Mehrwertsteuer ebenso wie beim Kauf mit der PV-Anlage. Ist die Nachrüstung fest geplant, sollte die PV-Anlage mit einem Hybrid-Wechselrichter installiert werden, an den der Batteriespeicher angeschlossen werden kann. Andernfalls ist ein zusätzlicher Batteriewechselrichter notwendig.
Was sollte im Angebot für die neue Anlage enthalten sein?
Ein Angebot sollte alle Posten enthalten, die im Zuge der Installation der Solarstromanlage anfallen. Dazu gehören neben den zu verbauenden Materialien das Stellen eines Gerüsts, die Montage der Module, die Elektroinstallation bis zum Netzanschluss.
Jeder Position sollte der Preis zugeordnet sein. So lassen sich Angebote wirklich miteinander vergleichen. Gängige Praxis ist das Aufschlüsseln in der PV-Branche aber nicht. Hier sollte der Bauherr eine Aufschlüsselung vom Installationsbetrieb verlangen.
Was ist in Deutschland verboten? Die CE-Kennzeichnung beachten!
Die Bundesnetzagentur warnt vor mangelhaftem Zubehör für private Photovoltaikanlagen. Dabei geht es um sogenannte Wechselrichter – diese Geräte wandeln den produzierten Gleichstrom in Wechselstrom um, der im Haushalt genutzt werden kann.
„Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind“, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller am Freitag. Betroffen seien sowohl Produkte, die im stationären Handel erhältlich sind, als auch solche aus dem Onlinehandel. Bei Überprüfungen seien zahlreiche Mängel festgestellt worden.
Die Behörde wies darauf hin, dass es verboten sei, in Deutschland Produkte zu vertreiben oder zu verwenden, die keine CE-Kennzeichnung haben. Pflicht sind demnach auch eine deutsche Bedienungsanleitung und ein europäischer Ansprechpartner beim Anbieter. „Diese formellen Anforderungen bei Produkten sind wichtig, da sie den Verbrauchern beim Kauf signalisieren, dass sie diese Produkte bedenkenlos nutzen können.“
Verbrauchern wird geraten, sich vor dem Kauf eines Wechselrichters über den Anbieter zu informieren, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest. Auch solle der Preis des ausgewählten Wechselrichters „im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein“. Wer unsicher sei, solle dem Anbieter Fragen zum Produkt stellen – „seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern“, riet die Behörde.
(Mit Material von AFP)
[1] Der Begriff „erneuerbare Energien“ hat sich zwar gesellschaftlich etabliert, nach dem Energieerhaltungssatz ist Energie aber grundsätzlich nicht erneuerbar. Sie kann nur umgewandelt werden.
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