Wochenrückblick (Teil 1): Zu schnell zum Einsatzort – Polizist haftet für Unfall im Dienst

Unternehmer erhalten neue Identifikationsnummern. Google kennt ihren Standort und den aller ihrer Geräte – auch wenn sie offline sind. Selbst ein Cyberbunker kann gekauft werden. Und dann gibt es noch die wichtige Frage um die Leberwurst: Zählen Pelle und Verschlusschip zum Füllgewicht? Ein unvollständiger Rückblick auf Meldungen der Woche in Kurznachrichten, Teil 1.
Titelbild
Ein Einsatzwagen der Polizei. Ist der Fahrer zu schnell und baut einen Unfall, muss er sich beteiligen. Zumindest in Berlin.Foto: artas / iStock
Von 8. Juni 2024

Google kennt Ihren Standort …

… und den all ihrer Geräte – auch wenn sie offline sind. Der Konzern verkündete seinen Nutzern Anfang Juni, dass das „Mein Gerät finden“-Netzwerk bald verfügbar ist. Der Service selbst ist nicht neu, bisher müssen Geräte online sein, damit Google sie anzeigen kann. „Zukünftig wird das nun auch gehen, wenn sie offline sind.“ Dies funktioniere für Kopfhörer und Zubehör „selbst wenn es keine Verbindung zu deinem Gerät hat“ sowie für „kompatible Tracker an Geldbörse, Schlüsselbund oder Fahrrad“. Suchen sie etwa Ihre Kopfhörer, weiß Google entweder wo sie sind, oder dass sie diese oft im Portemonnaie haben und wo dieses ist. Zudem fragt Google andere Geräte, ob jene ihre Kopfhörer „sehen“ können. Mit anderen Worten, Google verknüpft die seit Jahren gespeicherten Standortdaten aller Geräte und macht sie für ihre Nutzer zugänglich. Diese hatten immerhin drei Tage Zeit den Dienst abzulehnen, bevor er automatisch aktiviert wurde. In den Einstellungen lässt sich die Teilnahme am Netzwerk einschränken.

Neue Identifikationsnummern für Unternehmer

Alle natürlichen und juristische Personen, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind, erhalten ab Herbst 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNrn.). Damit soll die Verwaltung bundeseinheitlich vereinfacht werden. Wer mehreren unterschiedlichen Tätigkeiten nachgeht, erhält mehrere separate W-IdNrn. nach dem Schema „DE976853412-00001“. Das gilt für Unternehmen aller Rechtsformen. Auch Einzelunternehmer, Freiberufler und ähnliche Gewerbetreibende erhalten die Nummer. Unternehmer müssen keinen Antrag stellen, vergeben werden sie über das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der jeweils zuständigen Finanzbehörde. Genutzt wird die W-IdNr. vorrangig für Steuerangelegenheiten und das neue Unternehmensbasisdatenregister. Geführt wird die Datenbank vom Statistischen Bundesamt.

In der vergangenen Woche hatte das niederländische Wirtschaftsministerium den Weg für die Erdgasförderung in der Nordsee freigemacht. Nun gibt es Protest.

In der vergangenen Woche machte das niederländische Wirtschaftsministerium den Weg für die Erdgasförderung in der Nordsee frei. Nun gibt es Protest. Foto: Sina Schuldt/dpa

Cyberbunker zu verkaufen

Rheinland-Pfalz sucht einen Käufer für den Cyberbunker in Traben-Trarbach. Bisher gab es mehrere unverbindliche Interessenten für die frühere Bundeswehrimmobilie, die im Herbst 2019 als illegales Rechenzentrum im Darknet aufgeflogen war. Hier standen Hunderte Server, über die fast 250.000 Straftaten abgewickelt wurden. Seit September 2023 ist das Land Eigentümer des 13 Hektar großen Geländes mit der Bunkeranlage über fünf Ebenen, davon zwei oberirdisch. Einiges davon ist stark sanierungsbedürftig. Im Bunker laufen weiterhin die Pumpen gegen Grundwasser, die Elektroanlage wird erneuert. Den Zuschlag bekommt der Bieter mit dem besten Angebot. Zum Vergleich: Ende 2013 kaufte die Cyberbunkerbande diesen für 450.000 Euro.

Es geht um die Wurst

Zählen die Pelle einer Wurst und der Verschlusschip mit zum Füllgewicht? Diese Frage musste das Oberverwaltungsgericht NRW bei einer Leberwurst klären. Konkret ging es um 2,3 Gramm. Bei Füllmengenkontrollen stellte das Eichamt fest, dass statt 130 Gramm durchschnittlich nur 127,7 beziehungsweise 127,4 Gramm Wurstmasse enthalten waren. Daher untersagte es die Vermarktung entsprechender Fertigpackungen. Die Wurstfabrik wandte sich an die Justiz. Zunächst wies das Verwaltungsgericht Münster die Klage ab, da zum Lebensmittel nur das zähle, was man esse könne. So die dortigen Richter. In der Berufung entschied der vierte Senat des OVG anders: Die Füllmenge sei als die tatsächliche Erzeugnismenge der Fertigpackung zu verstehen. Eine Revision ist zugelassen.

Polizist haftet für Unfall im Dienst

Ein Berliner Polizeikommissar wurde vom Verwaltungsgericht Berlin dazu verurteilt, für die Hälfte des Schadens an einem Einsatzfahrzeug aufzukommen. Diesen verursachte er im November 2017. Der Beamte war mit überhöhter Geschwindigkeit zu einem gemeldeten Einbruch unterwegs und kollidierte dabei mit einem anderen Fahrzeug. Das Gericht befand, dass der Polizist grob fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Er hätte die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet, ohne die Verkehrslage angemessen zu berücksichtigen. Dem Argument, es habe besondere Eile geboten, weil es um einen „gegenwärtig stattfindenden Einbruch“ gegangen sei, stehe entgegen, dass auch bei Sonderrechten die Geschwindigkeit angemessen sein sollte. Zudem ging es nicht um eine akute Gefährdung von Personen, so das Verwaltungsgericht Berlin (VG 5 K 65/21). Der Polizist muss seiner Behörde 4.225,59 Euro zahlen.

Rund 60 Kampfjets und Hubschrauber aus elf Nato-Staaten sowie der Schweiz und Österreich nehmen an dem internationalen Luftwaffen-Manöver «Tiger Meet» im schleswig-holsteinischen Jagel teil. Dazu gehört auch dieser Eurofighter, den Plane-Spotter hier beobachten.

Rund 60 Kampfjets und Hubschrauber aus elf NATO-Staaten sowie der Schweiz und Österreich nehmen an dem internationalen Luftwaffen-Manöver „Tiger Meet“ im schleswig-holsteinischen Jagel teil. Dazu gehört auch dieser Eurofighter, den Plane-Spotter hier beobachten. Foto: Marcus Brandt/dpa

El Niño geht, La Niña kommt

Die Weltorganisation für Meteorologie erwartet für die kommenden Monate das Wetterphänomen La Niña. El Niño, die derzeitige Phase, gehe offenbar seinem Ende zu, erklärte die Organisation am 3. Juni in Genf. El Niño hatte seit Mitte vergangenen Jahres regional zu höheren Temperaturen und Wetterrekorden geführt. Nun sei kühleres Wetter zu erwarten. An der Westküste Südamerikas steigt kaltem Tiefenwasser auf, weil warmes Oberflächenwasser nach Westen abgedrängt wird. Es bildet sich eine Kaltwasserzunge entlang des Äquators im östlichen Pazifik. Bekannt ist, dass La Niña zu mehr Regen an der australischen Nordküste und in Südostasien führt, in Peru, Chile und Argentinien, kommt es hingegen zu Dürren. In Nordamerika gibt es mehr Hurrikane, in Indien verstärkt sich der Monsunregen. Es gibt feuchteres Wetter in Nordamerika bei den Großen Seen, Dürren im Süden der USA und in Mexiko. In der Sahelzone und im südlichen Afrika nehmen Niederschläge zu. Auch eine Beeinflussung des Polarwirbels ist möglich – und damit des Wetters in Europa.

Venezuela und die BRICS

Venezuela hofft, 2024 offiziell in die BRICS aufgenommen zu werden. Delcy Rodriguez, Vizepräsidentin von Venezuela und Anwältin, sagte Ende Mai: „weil es der Weg einer neuen Welt ist, einer Welt ohne Hegemonismus, einer Welt, die auf der Achtung des Völkerrechts aufgebaut.“ Die Möglichkeit dazu bietet das Gipfeltreffen der Organisation im Oktober 2024 in Kasan, Russland.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion