Wochenrückblick (Teil 1): Volksbegehren „Gegen Gendern in Bildung und Verwaltung“
Volksbegehren „Gegen Gendern in Bildung und Verwaltung“
„Danach stellte jeder/jede Bürger*innenmeister*innen*kandidat*in seine/ihre Ziele für den Fall seiner/ihrer Wahl vor“ – rund 66.000 Unterschriften sind vom 8. bis 28. August in Hamburg für ein Volksbegehren zu sammeln. Dessen Titel lautet „Gegen Gendern in Bildung und Verwaltung“. Eine Klage der Initiative, dieses nicht in der Urlaubszeit zu terminieren, blieb erfolglos. Auch die Möglichkeit zur digitalen Abstimmung wurde vom Hamburger Verfassungsgericht abgewiesen. Bei www.ohne-gendern.de können Hamburger sich nun ab dem 18. Juli „Briefeintragungsunterlagen“ zur Abstimmung per Brief zuschicken lassen. Die Volksinitiative möchte erreichen, dass die Hamburger Verwaltung und Bildungseinrichtungen sowie städtische Unternehmen auf Genderzeichen verzichten – und auf solche Sätze wie am Anfang dieser Meldung.
Es war einmal: „Die Gerichtssprache ist Deutsch“
Am 4. Juli beschloss der Bundestag mit den Stimmen fast aller Parteien das „Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ (20/8649). Die AfD stimmte gegen den Entwurf, die Linke enthielt sich. Nun ist den Bundesländern möglich, an den Oberlandesgerichten offiziell sogenannte Commercial Chambers für bestimmte Wirtschaftsstreitigkeiten einzurichten. Die Spezialsenate können über privatrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von einer Million Euro entscheiden. Als Verfahrenssprache sollen die Parteien zwischen Deutsch und Englisch wählen können – einschließlich aller Protokolle, Ladungen und Verhandlungen, Schriftsätze und Urteile. Kritiker sehen darin enorme Schwierigkeiten für die Bürger – sie würden noch weniger verstehen als bei deutschen Juristentexte. An dem Gesetz wurde seit 14 Jahren gearbeitet.
Mückenplage
Nach den Hochwassern ist die Mückenplage in diesem Jahr besonders hoch, vor allem in Bayern und Baden-Württemberg. Angezogen werden die stechenden Insekten durch den Geruch. Einige Pflanzen verströmen Düfte, die Mücken nicht mögen: Lavendel, Salbei, Tomaten, Katzenminze, Zitronenmelisse, Gewürzlorbeer ebenso wie Bergamotte, Zitronengras und die Duftpelargonie. Manchmal hilft auch ein Walnussbaum. Deos und Duschgels, die süßlich riechen, sowie Schweiß- und Körpergeruch sind hingegen für Mücken Magneten und sie stechen dann besonders gern zu.
Drei neue „Schokoladenpflanzen“ entdeckt
In den Regenwäldern Südamerikas haben Forscher um den britischen Biologen Dr. James Richardson drei neue Pflanzenarten entdeckt. Sie gehören zur selben Familie wie Theobroma cacao, jenem Baum, der Kakaobohnen trägt. Die Entdeckung von T. globosum, T. nervosum und T. schultesii könne helfen, widerstandsfähigere Kakaobäume zu entwickeln und die Schokoladenproduktion zu sichern. Außerdem zeige die Forschung, „wie viel Arbeit noch zu leisten ist, um die riesige Menge an unbekannter biologischer Vielfalt auf unserem Planeten zu katalogisieren“, so Richardson. Botanische Einrichtungen weltweit halfen bei den Untersuchungen von Blättern, Blüten und Früchten.
Petition für Wiederholung des EM-Viertelfinales gegen Spanien
Nach dem Ausscheiden der deutschen Fußballer im EM-Viertelfinale gegen Spanien läuft eine Onlinepetition, die eine Wiederholung des Spiels fordert. Die Petition auf change.org hat mittlerweile Unterstützung von 400.000 Fans erhalten. Hauptgrund für diese Forderung sind die Schiedsrichterentscheidungen während des Spiels. Besonders kritisiert wird eine Szene in der 106. Minute, als ein Schuss von Jamal Musiala den linken Arm von Marc Cucurella im Strafraum traf. Die deutschen Spieler forderten einen Elfmeter, aber weder der Schiedsrichter noch der Videoassistent griffen ein. Weitere strittige Entscheidungen wie ein mögliches Foul an Niclas Füllkrug in der 77. Minute trugen ebenfalls zur Unzufriedenheit der Fans bei. Die Petition argumentiert, dass diese Fehlentscheidungen den Ausgang des Spiels maßgeblich beeinflusst haben. Es bleibt ungewiss, ob ein Erfolg der Petition zu einer Wiederholung des Spiels führt.
Bundeswehr sucht neuen Standort
Bis zum 31. August muss die Bundeswehr ihren Luftwaffenstützpunkt im Niger räumen. Niamey ist nicht bereit, den deutschen Soldaten Immunität für ihr Verhalten in dem westafrikanischen Sahelland zu gewähren. Grund sind gescheiterte Verhandlungen mit der Militärjunta im Niger über ein neues Stationierungsabkommen. Zuletzt waren auf dem Stützpunkt noch 38 Soldaten der Bundeswehr stationiert, dazu 33 Mitarbeiter von deutschen und ausländischen Firmen. Für Deutschlands Präsenz in der Sahelregion ist der Verlust der Basis im Niger ein weiterer Rückschlag – 2023 hatte diese bereits mit den anderen Kräften der UN-Mission MINUSMA aus Mali abziehen müssen. Nun schaut sich die Bundeswehr nach einem Ausweichstandort in der Region um.
Neue Allianz der Sahelstaaten
Am 6. Juli 2024 gründeten Niger, Mali und Burkina Faso formell die Allianz der Sahelstaaten, kurz AES. Die drei Länder, die nach Putschen alle unter Militärherrschaft stehen, traten im Januar 2024 aus der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten ECOWAS aus. Ihre neue Allianz zielt auf eine gemeinsame militärische Streitkraft ab, spätere wirtschaftliche Zusammenarbeit, möglicherweise eine Währungsunion und unabhängige Finanzierungsinstrumente. Die AES enthält ein Abkommen zur gegenseitigen Verteidigung. Der Einfluss des Westens in dieser Region nimmt ab, französische Streitkräfte haben Mali, Niger und Burkina Faso verlassen. Die drei Staaten nähern sich Russland und dem Iran an und bauen ihre Zusammenarbeit mit China aus. Niger hatte für den Bau seiner 1.930 Kilometer langen Erdölpipeline von Nigers Ölfeld Agadem zum Hafen von Sémè in Benin China ins Boot geholt. Die China National Petroleum Corporation (CNPC) steckte 4,6 Milliarden US-Dollar in das Projekt. Derzeit pumpt Niger 20.000 Barrel pro Tag durch die Anlage, die bis 90.000 Barrel befördern kann.
GVO-Mais als Lebensmittel
Zwei neue Sorten gentechnisch veränderten Mais hat die Europäische Kommission Anfang Juli zugelassen – zum Import als Lebens- und Futtermittel. Bei einer weiteren Sorte verlängerte die Organisation die Zulassung. Die Genehmigung umfasst nicht den Anbau der Maissorte in der EU. Die Sorten seien genauso sicher wie konventionelle Maissorten, erklärt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Die Zulassung gilt für zehn Jahre. Bislang gelangen erhebliche Mengen von gentechnisch veränderten Futtermitteln per Import in die EU, hingegen nur wenige gentechnische veränderte Lebensmittel. Nachgewiesen werden muss zuvor, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion