Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Reisebeschränkungen

Seit Mitte März gelten in Deutschland Reisebeschränkungen. Das Innenministerium begründet sein Vorgehen mit dem Schutz der Bevölkerung. Dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ist das zu pauschal.
Von 15. Mai 2020

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Mitte März verhängten Ausreisebeschränkungen für Deutsche.

Wie die „Legal Tribune Online“ berichtet, bestehen laut juristischem Gutachten „rechtliche und tatsächliche Bedenken“, dass sich Ausreiseverbote tatsächlich mit der bestehenden Gesetzeslage vereinbaren lassen.

Das Innenministerium hatte das Verbot mit dem Schutz der Bevölkerung vor einer Pandemie begründet, dem Eindämmen der Infektion und damit, dass die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sichergestellt werden müsse.

Tatsächlich hätte ein kollabierendes Gesundheitssystem fatale Folgen für die Gesellschaft und könnte zu chaotischen Zuständen führen, meint auch der Wissenschaftliche Dienst.

Begründung zu pauschal

Allerdings sei die Begründung zu pauschal, da weder von einer Ausreise von Personen aus dem Bundesgebiet noch von einer Wiedereinreise eine unmittelbare Gefahr für das deutsche Gesundheitssystem ausgehe, so die Bundesjuristen.

Als das Bundesinnenministerium das Ausreiseverbot verhängte, habe es bereits in den angrenzenden Ländern Ausgangssperren gegeben, mit denen Kontakte und damit eine weitere Ausbreitung der Infektion verhindert wurde.

Der Wissenschaftliche Dienst weist darauf hin, dass Ausreiseverbote in der Regel nur bei Hooligans, gewalttätigen Demonstranten, Extremisten oder Islamisten angewendet würden, bei denen von einer akuten Gefahr von Einzelpersonen ausgegangen werden muss.

Bei Reisewilligen eine Infektionsgefahr anzunehmen sei einfach zu pauschal und verstoße gegen das Recht auf Freizügigkeit.

Trotz der Einschätzung des Wissenschaftlichen Diensts hat das Bundesinnenministerium die Ausreisebeschränkung bis Mitte Juni verlängert.



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