Wirtschaftsverbände wollen EU-Lieferkettengesetz stoppen

Morgen trifft sich der Trilog aus EU-Rat, -Parlament und -Kommission, um sich in Grundzügen das europäische Lieferkettengesetz zu einigen. Die großen Wirtschaftsverbände wollen das EU-Lieferkettengesetz verhindern, nachdem sie bereits das deutsche Lieferkettengesetz anwenden.
Sowohl die Ex- als auch die Importe in Deutschland gingen im September zurück.
Sowohl die Ex- als auch die Importe in Deutschland gingen zurück.Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Epoch Times12. Dezember 2023

Die großen Wirtschaftsverbände Deutschlands haben vor, das europäische Lieferkettengesetz offenbar in letzter Minute zu verhindern.

Das legen zwei Briefe nahe, die BDI (Industrie), BDA (Arbeitgeber), ZDH (Handwerk), DIHK (Handel) sowie Gesamtmetall-Verband in den vergangenen Wochen an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gerichtet haben und über die der „Spiegel“ berichtet. Die deutsche Wirtschaft verfolge die Diskussion um das EU-Lieferkettengesetz „mit großer Sorge“, heißt es darin.

Nachdem das deutsche Lieferkettengesetz bereits angewandt werde und die Unternehmen belaste, beobachte man nun mit „Irritationen“ die schnell voranschreitenden Trilog-Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission.

Dabei beunruhigt uns unter anderem die Abkehr von zentralen Inhalten der deutschen Protokollerklärung aus Dezember 2022, unter deren Vorbehalt die Bundesregierung der allgemeinen Ausrichtung überhaupt nur zugestimmt hat.“

Gemeint ist damit die sogenannte „Safe Harbour“ Regelung, auf welche die Bundesregierung noch im vergangenen Jahr in den Verhandlungen in Brüssel gedrungen hatte.

Klimaplan und Sorgfaltspflicht der Unternehmen

Berlin hatte sich dafür eingesetzt, dass Waffenexporte und Finanzinvestitionen von dem EU-Gesetz ausgenommen werden und Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, nicht sanktioniert werden. Diese Positionen fanden sich bisher noch im Entwurf.

Die „Safe-Harbour-Klausel“ bezieht sich darauf, dass Unternehmen, die bestimmte Zertifizierungen verwenden oder sich an Branchenstandards beteiligen, pauschal von einer möglichen Wiedergutmachung von fahrlässig verursachten Schäden befreit werden.

Mit dem EU-Lieferkettengesetz werden unter anderem große Unternehmen (mehr als 500 Beschäftigte) verpflichtet, einen Klimaplan zu erstellen. Die Unternehmensstrategie soll im Einklang mit dem 1,5°C Ziel ausgerichtet werden, entsprechende Emissionsreduktionsziele müssen gesetzt werden.

Zur Reichweite der unternehmerischen Verantwortung heißt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Die Sorgfaltspflichten beziehen sich sowohl auf die vorgelagerte als auch auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die vorgelagerte umfasst alle Aktivitäten eines Unternehmens zur Herstellung eines Produktes (z.B. Rohstoffabbau) und zur Erbringung von Dienstleistungen. Die nachgelagerte Kette umfasst alle Aktivitäten der Geschäftspartner eines Unternehmens hinsichtlich Vertrieb, Transport, Lagerung oder Entsorgung. Abnehmer und Verbraucher sind nicht erfasst.“

EU-Beratungen am 13. Dezember

Die geplante Lieferketten-Richtlinie sei „ein Fehler“, teilten BDI, BDA und Gesamtmetall auf Anfrage mit, die Folgen der Regulierung seien „unabsehbar“. Das Gesetz dürfe nicht kommen.

Im Bundesarbeitsministerium bestätigte man laut „Spiegel“ den Eingang der Schreiben, wollte sich aber offiziell nicht dazu äußern. Nur soviel: Die Verhandlungen auf EU-Ebene liefen noch.

Schon am Mittwoch soll der Trilog aus EU-Rat, -Parlament und -Kommission letztmalig in diesem Jahr stattfinden – und sich dabei auf das Lieferkettengesetz in Grundzügen einigen. Klappt das nicht, ist nach Ansicht von Experten mehr als fraglich, ob das Gesetzeswerk vor der Europawahl im kommenden Jahr überhaupt noch umgesetzt werden kann. (dts/red)



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