Wirtschaftsstrafrecht: Bußgelder von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes drohen

Künftig müssen Unternehmen, aus denen heraus Straftaten begangen werden, mit drastischen Sanktionen rechnen. Bei Vergehen wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikten drohen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.
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Epoch Times8. März 2020

Nach zähem Ringen haben sich Union und SPD auf letzte Änderungen beim geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität geeinigt. „Wir sorgen mit dem Gesetz dafür, dass die ehrlichen Unternehmen nicht am Ende die Dummen sind“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Wirtschaftskriminalität schade vor allem der Wirtschaft selbst und dem fairen Wettbewerb.

„Ich freue mich, dass wir in der Koalition eine Einigung über das Sanktionsrecht für Unternehmen erzielen konnten“, sagte die Justizministerin. Nun könne der Gesetzentwurf zügig an Länder und Verbände versandt, weiter beraten und im Bundeskabinett beschlossen werden.

Künftig müssen Unternehmen, aus denen heraus Straftaten begangen werden, mit drastischen Sanktionen rechnen. Bei Vergehen wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikten drohen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Bei großen Konzernen können hier schnell Strafen im zweistelligen Milliardenbereich entstehen. Geregelt wird auch, wie interne Ermittlungen in Unternehmen ablaufen sollen. „Künftig müssen Staatsanwaltschaften gegen ein Unternehmen ermitteln, wenn es einen Verdacht gibt, dass aus dem Unternehmen heraus Straftaten begangen werden“, sagte Lambrecht der Zeitung.

„Und es wird endlich auch für Großkonzerne empfindliche, an den Umsatz gekoppelte Sanktionen geben, die wirksam von Straftaten abhalten.“ Der Name des Gesetzes dürfte sich allerdings noch ändern.

„Nicht die Sanktionen gegen Unternehmen sollten im Mittelpunkt stehen, sondern wir wollen Anreize, dass Unternehmen sich zukünftig rechtstreu verhalten“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, nach der Einigung dem „Handelsblatt“. Das werde sich auch im Titel und der Begründung des Gesetzes niederschlagen. (dts)



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