Wirtschaftler von Union, SPD und FDP fordern Änderungen am Datenschutzrecht
Die Wirtschaftsvereinigungen von Union, SPD und FDP gehen gemeinsam gegen missbräuchliche Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das neue Datenschutzrecht vor: Sie fordern in einer gemeinsamen Erklärung, dass solche Abmahnungen für unzulässig erklärt werden sollten.
Bei „leichten erstmaligen Verstößen“ gegen die seit Ende Mai geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürften zudem keine Bußgelder erhoben werden.
Die Praxis habe gezeigt, dass die DSGVO Rechtsunsicherheit gebracht habe und in manchen Punkten unpraktikabel sei, erklärte Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU.
Wir brauchen schnelle Lösungen, um Unternehmen und Ehrenamtler zu entlasten.“
Die Unionsfraktion im Bundestag hatte bereits vergangene Woche angekündigt, sie wolle missbräuchliche Abmahnungen auf Grundlage der DSGVO stoppen. Sie strebt eine schnelle Gesetzesänderung an – so sollen Abmahngebühren für bis zu zwölf Monate vorerst ausgesetzt werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlug eine Deckelung vor, erklärte aber auch, einen flächendeckenden Abmahnungsmissbrauch gebe es bislang nicht.
Linnemann betonte am Dienstag, die Spitzen der Wirtschaftsvereinigungen von CSU, CDU, SPD und FDP hätten sich zum ersten Mal getroffen. Sie vereinbarten demnach, auch künftig regelmäßig zusammenzukommen. (afp)
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