Wird die AfD Sachsen alle Mandate besetzen können? Gericht verkündet Entscheidung zur Listenkürzung
Im Streit um die gekürzte Kandidatenliste der AfD ist kurz vor der Landtagswahl in Sachsen mit einem Urteil des dortigen Verfassungsgerichtshofes (VGH) zu rechnen.
Heute soll das Gericht verkünden, ob eine umstrittene Entscheidung des Landeswahlausschusses von Anfang Juli rechtens war: Das Gremium ließ zunächst wegen formaler Mängel nur 18 Kandidaten der ursprünglich 61 Plätze umfassenden AfD-Landesliste zur Wahl zu.
Der Landeswahlausschuss beanstandete vor allem, dass die AfD auf zwei getrennten Parteitagen ihre Kandidaten aufstellte und das anfangs beschlossene Wahlverfahren später änderte. Die ersten 30 Bewerber wurden per Einzelwahl bestimmt, der Rest in einem Blockwahlverfahren.
Gegen den Beschluss des Gremiums wehrten sich der AfD-Landesverband sowie acht Kandidaten, die selbst von der Kürzung betroffen waren.
Im Eilverfahren konnte die Partei einen Teilerfolg erzielen. Der Verfassungsgerichtshof ließ am 25. Juli vorläufig auch die Listenplätze 19 bis 30 zur Landtagswahl am 1. September zu.
Es geht um 41 abgelehnte Bewerber
Allerdings ging es bereits in der mündlichen Verhandlung nur noch um 41 abgelehnte Bewerber, nicht wie zunächst um 43. Denn für die Listenplätze 54 und 60 lägen formale Voraussetzungen nicht vor, hieß es nach der Verhandlung.
Bliebe es bei der gekürzten Liste, müsste die AfD bei der Wahl vor allem Direktmandate gewinnen. Andernfalls könnte sie womöglich nicht alle Mandate besetzen, die ihr nach dem Wahlergebnis zustehen würden. In jüngsten Umfragen lag die Partei bei 25 und 26 Prozent.
Nun wollen die Leipziger Richter ihre Entscheidung im eigentlichen Verfahren verkünden. Der VGH ist dabei nicht an die Entscheidung zu den Eilanträgen gebunden. Dennoch habe die erste, vorläufige Entscheidung eine Signalwirkung, sagte eine Gerichtssprecherin. (dpa)
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