Wirbel um Auftritt von Taliban-Funktionär in Kölner Moschee

Ein hochgrangiger afghanischer Taliban-Funktionär tritt in einer Kölner Moschee auf – und sorgt damit für Aufsehen. Unklar ist, wie der Mann einreisen konnte.
Titelbild
Die Zentralmoschee der DITIB in Köln.Foto: Carsten Koall/Getty Images
Epoch Times18. November 2023

Nach dem Auftritt eines hochrangigen afghanischen Taliban-Funktionärs in einer Kölner Moschee ist weiter unklar, wie der Mann nach Deutschland einreisen konnte. Das Auswärtige Amt (AA) hatte den Auftritt von Abdul Bari Omar am Freitag scharf verurteilt.

Die Reise sei dem AA nicht angekündigt worden, und dem Mann sei vor seiner Einreise nach Deutschland kein Visum erteilt worden. Das nordrhein-westfälische Innenministerium erklärte am Samstag auf Anfrage, bei dem Mann handle es sich um den Leiter der Lebensmittel- und Arzneibehörden in Afghanistan.

Omar war am Donnerstag in Köln-Chorweiler in einer Moschee aufgetreten, die dem Dachverband Ditib angehört. Der Islamverband distanzierte sich von dem Auftritt, der „Afghanische Kulturverein Köln Meschenich“ habe die als religiös angekündigte Veranstaltung organisiert.

Dem Verein sei Hausverbot erteilt worden. Der Kulturverein hatte hingegen betont, man sei weder an der Anmietung des Veranstaltungsraumes beteiligt gewesen, noch seien Vereinsmitglieder anwesend gewesen. Man habe unter anderem wegen Rufschädigung Anzeige erstattet.

Auftritt wird scharf verurteilt

Auch die nordrhein-westfälische Staatskanzlei hatte den Auftritt des Taliban-Funktionärs verurteilt. „Dass Mitglieder einer radikalen Organisation wie die Taliban ihre Ideologien ungefiltert auf deutschem Boden verbreiten, ist ein unsäglicher Vorgang“, hatte ein Sprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gesagt.

Das Düsseldorfer Innenministerium verwies allerdings am Samstag auf eine Bewertung des Generalbundesanwalts: Nach dieser handle es sich bei den Taliban mit deren Machtübernahme in Afghanistan und der Bildung einer Regierung im September 2021 „ab diesem Zeitpunkt“ nicht mehr um eine kriminelle oder terroristische Vereinigung.

Zu Einzelheiten zur Einreise aus Afghanistan verwies die Sprecherin des NRW-Ministeriums an die Bundesbehörden. Das AA hatte klargestellt, dass die Bundesregierung die Taliban nicht anerkenne.

„Solange die Taliban in Afghanistan in eklatanter Weise die Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Frauen und Mädchen mit Füßen treten, wird es keine Normalisierung mit dem Taliban-Regime geben.“ (dpa/red)



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