Ahrflut: Wiederaufbau von Campingplatz nur mit Baugenehmigung

Nachdem sein Campingplatz durch die Flut am 15. Juli 2021 im Ahrtal dem Erdboden gleichgemacht worden war, konnte der Betreiber nicht einfach wieder aufbauen. Das Verwaltungsgericht Koblenz verlangt eine Baugenehmigung.
Titelbild
Die Flut brachte zahlreiche selbstlose Taten hervor, wie jene von Baggerfahrer Günther Döhnert, der das Räumgerät auf eigene Faust mietete und den Campingplatz Pützfeld von Schutt freiräumte. Der vor dem Verwaltungsgericht verhandelte Fall betraf einen anderen Campingplatz.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Epoch Times12. September 2023

Der Betreiber eines durch die Flutkatastrophe an der Ahr in Rheinland-Pfalz zerstörten Campingplatzes benötigt für dessen Wiederaufbau eine Baugenehmigung. Der früher geltende Bestandsschutz sei „infolge der Zerstörung des Campingplatzgeländes erloschen“, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil.

Der streitige Campingplatz im Landkreis Ahrweiler lag direkt an der Ahr. Durch die Flutkatastrophe wurde er in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 zerstört. Zwei Gebäude wurden schwer beschädigt, auf der Campingfläche wurde der gesamte Oberboden weggeschwemmt.

Klage ohne Erfolg

Vom Landkreis begehrte der Betreiber die Zustimmung zum Wiederaufbau ohne Baugenehmigung. Der Campingplatz stehe unter Bestandsschutz. Der Landkreis lehnte dies jedoch ab.

Auch die dagegen gerichtete Klage blieb von dem Verwaltungsgericht Koblenz nun ohne Erfolg. Der Campingplatz sei nach heutigem Baurecht als Gesamtheit zu sehen, hieß es.

Beim Wiederaufbau gehe es daher nicht nur um eine Instandsetzung der Gebäude, sondern um einen Neubau der gesamten Anlage, vor allem auch der Stellplatzflächen. Dies sei genehmigungspflichtig.

Der geltend gemachte Bestandsschutz habe nur für den Betrieb des alten Campingplatzes gegolten. Er sei „infolge der Zerstörung des Campingplatzgeländes erloschen“.

(afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion