Wieder zum alten Bußgeldkatalog zurück – mehrere Länder kippen neue Fahrverbots-Regeln
Der umstrittene neue Bußgeldkatalog mit höheren Strafen für zu schnelles Fahren wird in mehreren Bundesländern vorerst nicht mehr angewendet.
„Wir werden deshalb ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden“, sagte etwa Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München.
Der Freistaat folgt damit einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind – wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“.
Auch Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen gaben bekannt, wieder zum alten Katalog zurückzukehren.
„Laufende noch offene, also noch nicht mit Bescheid abgeschlossene Verfahren, sowie auch zukünftige werden ab sofort nach dem alten Bußgeldkatalog bearbeitet“, sagte ein Sprecher der Hamburger Verkehrsbehörde. Bei mehreren anderen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, blieb deren Haltung zunächst unklar.
Nach dem neuen Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
Unter den Bundesländern gehen die Meinungen über die Aussetzung des Bußgeldkataloges stark auseinander. Wie Bayern kündigte etwa auch das Saarland an, die Fahrverbots-Regeln vorerst aussetzen zu wollen.
Dagegen erklärte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke): „Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen.“ (dpa/nh)
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