Wie nah ist der IS eigentlich? – Terror-Aufruf 2025, Anklagen, Sicherheitswarnung und Prozesse

Zwei Anklagen gegen IS-Mitglieder in Deutschland, eine Sicherheitswarnung der Wiener Polizei für die Ball-Saison und der Terroraufruf eines IS-Ablegers mit zehn Massenzielen – alles innerhalb von 3 Tagen. Derweil läuft in Düsseldorf ein Terror-Prozess gegen sieben aus der Ukraine eingereiste Männer. Sie sollen in Deutschland eine Terrorgruppe gegründet haben, um Anschläge zu begehen.
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Tanzende Männer und Frauen, in Lederhose und Dirndl, bei einem Trachtenumzug auf dem Oktoberfest 2014 in München.Foto: Alexander Hassenstein/Getty Images
Von 17. Januar 2025

Am 15. und 16. Januar veröffentlichte die Bundesanwaltschaft hintereinander zwei Anklagen vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf – wegen hinreichendem Tatverdacht der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“.

Zum gleichen Zeitpunkt veröffentlichte die Polizei Wien eine Sicherheitswarnung aufgrund von Terror-Aufrufen gegen Ziele in den USA und Europa. Tage zuvor war ein solcher Terror-Aufruf eines IS-Ablegers aus Afghanistan mit dem Kürzel ISPK im Internet erschienen – gegen zehn konkrete Ziele für 2025, darunter den Wiener Opernball, das Münchner Oktoberfest, das Filmfestival in Cannes und den Karneval in Venedig. Zur Erinnerung: Der ISPK hatte sich im März 2024 auch zu dem Anschlag auf die Moskauer Musikhalle Crocus City Hall mit über 140 Toten bekannt – nur Stunden nach der Tat.

Österreich: Polizei und Staatsschutz wachsam

In dem „als Aufruf zu wertenden Posting“ seien neben zahlreichen „Festivals bzw. Events in den USA und Europa“ auch die „Wiener-Ballsaison“ genannt worden, warnte die Landespolizeidirektion Wien am 15. Januar. Immer wieder würden durch Ableger des IS im Internet Aufrufe „zu weltweiten Anschlägen, auch in Europa, verbreitet“. Die Wiener Polizei schreibt in einer Stellungnahme:

Aufgrund der seit längerem bestehenden abstrakten Terrorgefahr, die sich in Österreich in der zweithöchsten Terrorwarnstufe widerspiegelt, wird polizeilich bereits auf alle großen und bedeutenden Veranstaltungen besonderes Augenmerk gelegt.“

Zahlreiche Maßnahmen der Polizei sollen zur Minimierung des Risikos beitragen. Von einer konkreten Gefährdung gehe man jedoch nicht aus, heißt es. Das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung habe für Großveranstaltungen „standardisierte Vorgehensweisen und Prozesse erarbeitet“. Aufgrund „sicherheitspolizeilicher Geheimhaltungsinteressen“ könne man jedoch nichts Genaueres sagen.

Im Oktober 2024 hatte Österreich aufgrund der Eskalation im Nahost-Konflikt die Terrorwarnstufe für das Land von 3 auf 4 erhöht, welche als „konkrete Gefährdungslage und eine gestiegene Anschlagsgefahr“ beschrieben wird.

Bei der Eröffnung des Wiener Opernballs am 8. Februar 2024 in Wien. Foto: Roland Schlager/apa/afp über Getty Images

Anklage gegen IS-Mitglieder in Deutschland

Bei den zwei angeklagten IS-Mitgliedern in Deutschland handelt es sich um den Syrer Ossama A., wohnhaft in Mörs, NRW, und den Iraker Hazem A.-B., wohnhaft in Stendal, Sachsen-Anhalt. Ossama A. wurde im April 2024 in Essen von Polizisten des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen festgenommen. Den Iraker Hazem A.-B. fassten Beamte des Bundeskriminalamtes im Juni 2024 in Gütersloh.

Ossama A. werden neben der IS-Mitgliedschaft auch diverse Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen. Der Syrer soll auch seinen damals 13-jährigen Neffen für den IS rekrutiert haben und ein IS-Gefängnis für jesidische Frauen geleitet haben, „damit Kämpfer sie sexuell missbrauchen und ausbeuten konnten“ – als „integraler Bestandteil des von der Vereinigung verfolgten Ziels der Vernichtung der jesidischen Religionsgemeinschaft“, so der Generalbundesanwalt in Karlsruhe.

Hazem A.-B. hat sich laut Anklage zwischen 2014 und 2017 in verschiedenen Kampfeinheiten als bezahlter Kämpfer für den IS betätigt, war an den Kämpfen in Mossul beteiligt und gehörte „zeitweise einer Spezialeinheit an, die mit Sprengstoffgürteln ausgestattet, für den Kampf an vorderster Front vorgesehen war“.

Eingang zu einer Dienststelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Foto: Thomas Lohnes/afp via Getty Images

Aus der Ukraine eingereiste Terrorgründer vor Gericht

Im März 2024 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sieben Männer mit tadschikischer, turkmenischer und kirgisischer Staatsangehörigkeit wegen Verdachts der Gründung einer inländischen terroristischen Vereinigung. Sie sollen mit ausländischen ISPK-Mitgliedern in Kontakt gestanden und geplant haben, „in Deutschland oder andernorts in Westeuropa öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben“.

Die Männer sollen im Frühjahr 2022, zu Beginn des Ukraine-Krieges „nahezu gleichzeitig“ aus der Ukraine nach Deutschland eingereist sein. Es folgten regelmäßige Treffen, wo es um potenzielle Anschlagsobjekte ging. Mögliche Tatorte seien ausgekundschaftet worden und man sei die Beschaffung von Waffen und Geldgebern angegangen. „Ein konkreter Anschlagsplan bestand beim Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden noch nicht“, erklärte Ines Peterson, Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof und Sprecherin des Generalbundesanwalts.



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