Wie die SPD-Mitglieder über den Koalitionsvertrag entscheiden
Das SPD-Mitgliedervotum ist angelaufen. Die Unterlagen wurden bis Dienstag an alle Mitglieder versandt. Bis am 4. März das Ergebnis bekanntgegeben wird, ist für das Massenvotum noch ein hoher logistischer Aufwand erforderlich.
Wer darf an der Abstimmung teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle 463.723 SPD-Mitglieder, die bis zum Abend des 6. Februar in der parteiinternen Mitgliederdatenbank registriert waren. Eine SPD-Mitgliedschaft ist ab dem Alter von 14 Jahren für alle möglich, die sich mit den Zielen der SPD identifizieren. Volljährigkeit oder der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind also nicht Voraussetzung.
Wie erfolgt die Abstimmung?
Alle Mitglieder erhielten die Abstimmungsunterlagen per Brief zugeschickt. Enthalten ist der Abstimmungszettel, auf dem Ja oder Nein angekreuzt werden kann, sowie ein blauer Umschlag dafür. Dieser muss dann zusammen mit einer unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung in einem weiteren, roten Umschlag zurückgeschickt werden. Verlorene Unterlagen werden nicht ersetzt. Für im Ausland lebende Mitglieder gab es am Dienstag die Möglichkeit einer Online-Abstimmung, über die diese bereits per E-Mail informiert wurden.
Woher wissen die Mitglieder, worüber sie eigentlich abstimmen?
Der Koalitionsvertrag ist im Internet unter anderem auf www.spd-mitgliedervotum.de abrufbar. Dort findet sich auch eine Broschüre „Der Koalitionsvertrag auf einen Blick“ mit Kernpunkten, die von der SPD durchgesetzt wurden, außerdem ergänzende Informationen zum zeitlichen und technischen Ablauf des Mitgliedervotums.
Gibt es Angebote zur Diskussion der Vertragsinhalte?
Seit dem Wochenende veranstaltet die Partei sieben Regionalkonferenzen mit der designierten Parteichefin Andrea Nahles sowie meistens auch dem kommissarischen Vorsitzenden Olaf Scholz und weiteren Mitgliedern der Parteispitze. Zudem gibt es zahlreiche weitere Diskussionen auf örtlicher und regionaler Ebene in unterschiedlichen Formaten – einschließlich der „No-GroKo“-Kampagne der Jusos.
Bis wann müssen die Stimmzettel zurückgeschickt werden?
Voten werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum 2. März um 24.00 Uhr im Postfach des Parteivorstands eingegangen sind. Die SPD empfiehlt daher, die Unterlagen bis spätestens drei Tage vor dem Stichtag per Post abzusenden. Die Mitglieder können den Brief frankieren, müssen es aber nicht. Gültig sind alle Stimmzettel, auf denen der Wille des Mitglieds zweifelsfrei erkennbar ist. Zusätzliche Bemerkungen sind ohne Bedeutung und führen nicht automatisch zur Ungültigkeit.
Wie erfolgt die Auszählung?
Am 3. März werden die Stimmzettel in die SPD-Parteizentrale in Berlin gebracht. Dort werden sie dann ab dem Abend unter Aufsicht eines eigens bestellten Notars sowie der Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK) der Partei gezählt. Die eigentliche Zählarbeit erledigen im Willy-Brandt-Haus 120 von den Landesverbänden entsandte Parteimitglieder als ehrenamtliche Helfer dann die ganze Nacht durch.
Wie wird das Ergebnis verkündet?
Das Ergebnis gibt die MPZK-Vorsitzende am 4. März voraussichtlich im Laufe des Vormittags bekannt. Es ist bindend, wenn sich mindestens 20 Prozent der Mitglieder beteiligt haben. (afp)
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