Widerstand gegen Sicherheitspaket in eigenen Reihen – Miersch: „Scholz hat nicht mit Vertrauensfrage gedroht“
Kurz vor der anstehenden Bundestagsabstimmung über das sogenannte Sicherheitspaket der Koalition ist die SPD-Spitze wegen des Widerstands in den eigenen Reihen besorgt. Bei einer Probeabstimmung der von Rolf Mützenich geführten Fraktion votierten etwa 20 bis 25 der 207 SPD-Abgeordneten dagegen, wie Teilnehmer danach am Dienstagabend berichteten. Die Mehrheit dürfte damit allein kaum gefährdet sein, allerdings gibt es auch beim grünen Koalitionspartner erhebliche Vorbehalte. Das Gesetzespaket der Ampel soll zur Eindämmung der irregulären Migration beitragen und die innere Sicherheit stärken. Der Bundestag hat die Abstimmung für Freitag auf die Tagesordnung gesetzt.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ermahnte die eigenen Abgeordneten mit deutlichen Worten zur Zustimmung. In der Fraktionssitzung sagte er den Teilnehmern zufolge, dass er notfalls „von seinen Möglichkeiten Gebrauch machen“ wird, wenn die eigene Mehrheit der Koalition in Gefahr gerät. Das berichtete der „Spiegel“.
Hat Scholz mit der Vertrauensfrage gedroht?
Der designierte SPD-Generalsekretär Matthias Miersch wies aber die Wahrnehmung zurück, dass Scholz damit die Vertrauensfrage gemeint haben könnte – also seinen Verbleib im Amt mit der Frage verknüpft haben könnte. „Er hat nicht mit der Vertrauensfrage gedroht“, sagte Miersch in der ARD-Talksendung „Maischberger“. Auch im Umfeld des Kanzlers hieß es, eine solche Interpretation sei „etwas übertrieben“. Scholz habe eher an die Fraktionsregel erinnern wollen, dass man intern diskutiere und dann geschlossen abstimme für das, was die Mehrheit wolle.
Miersch sagte, das Abstimmungsergebnis sei „sehr, sehr deutlich“ gewesen. Es sei aber eine „durchaus lebendige Diskussion“ vorangegangen. Dies halte er bei dem Thema auch für angesagt, denn es gehe auch um die Frage, „wie gehen wir mit Grundrechten um“. Jetzt sei der „Appell an alle, dass die sogenannte Fraktionsdisziplin gilt“.
Druck vom linken Flügel
Die Ampel-Fraktionen hatten zwar das Sicherheitspaket bereits überarbeitet und wesentliche Punkte entschärft. Dennoch schrieben die Jusos alle SPD-Abgeordneten an und warben für eine Ablehnung. „Vor allem die weiterhin vorgesehenen Kürzungen von Sozialleistungen unter dem Existenzminimum für bestimmte Schutzsuchende sind weiterhin abzulehnen. Eine „Brot, Bett und Seife“-Politik ist eine Politik gegen die Menschenwürde und darf nicht durch Sozialdemokrat*innen beschlossen werden“, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben. Auch Sozialdemokraten von der Parteibasis hatten sich bereits in einem offenen Brief gegen das Vorhaben gewandt.
Juso-Chef Philipp Türmer warf Scholz vor, seine Kritiker unter Druck zu setzen. „Ich hoffe, dass sich niemand, der gegen das Paket stimmen will, davon einschüchtern lässt und kann nur allen sagen: Lasst Euch nicht unterkriegen“, sagte er dem Magazin „Stern“. Er sei froh, dass es in der Fraktion Widerstand gegen dieses Paket gebe. „Das Paket geht in die völlig falsche Richtung.“
Sicherheitshalber will die Koalition im Plenum nun namentlich abstimmen lassen, wie das Portal „Table.Media“ in seinem „Briefing“ berichtet. Dies würde den Druck auf potenzielle Abweichler erhöhen, sich der Fraktionsdisziplin zu unterwerfen.
Worum es beim Sicherheitspaket geht
Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP im Bundestag hatten sich nach dem islamistischen Anschlag von Solingen auf das Sicherheitspaket verständigt. Dort waren bei einem mutmaßlich islamistischen Messerangriff auf einem Stadtfest im August drei Menschen getötet und acht verletzt worden. Der tatverdächtige Syrer hätte 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, was aber scheiterte.
Mit dem Gesetzespaket wird ein allgemeines Verbot von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen eingeführt. Ausreisepflichtigen Asylbewerbern sollen Leistungen gestrichen werden, wenn nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes EU-Land für sie zuständig ist und einer Ausreise nichts entgegensteht. Bei Terror-Ermittlungen soll ein Abgleich biometrischer Daten im Internet möglich werden, wenn der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) dies von einem Gericht genehmigen lässt. (dpa/red)
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