Widerspruchslösung bei Organspende: Ehemalige Gesundheitsminister stellen sich gegen Spahn

Es wäre ein "völlig neuer Vorgang in unserer Rechtsordnung", wenn das Ausbleiben eines Widerspruchs gegen die Organspende als Zustimmung gewertet würde. Zwei ehemalige Gesundheitsminister stellen sich gegen die aktuelle Regelung von Jens Spahn.
Titelbild
Organspendeausweise im Scheckkartenformat der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung .Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Epoch Times15. August 2019

Die früheren Bundesgesundheitsminister Ulla Schmidt (SPD) und Hermann Gröhe (CDU) stellen sich gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende. Den diesbezüglichen Vorstoß des derzeitigen Ressortchefs Jens Spahn (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach kritisierten die beiden Ex-Minister am Donnerstag in Berlin als tiefgreifenden Einschnitt in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen.

Es wäre ein „völlig neuer Vorgang in unserer Rechtsordnung“, wenn das Ausbleiben eines Widerspruchs gegen die Organspende als Zustimmung gewertet würde, sagte Schmidt. Schon dem Begriff Organspende liege eine bewusste Entscheidung zugrunde, sagte Gröhe. Es gebe aber auf allen Seiten den breiten Willen, die Organspende zu stärken, betonte er. Bereits jetzt stünden 84 Prozent der Bevölkerung dem Thema positiv gegenüber.

Die von Spahn und Lauterbach vorgeschlagene doppelte Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder als Organspender behandelt wird, wenn er oder Angehörige dem nicht ausdrücklich widersprechen. Schmidt und Gröhe wiederum unterstützen den Alternativentwurf, der es bei der derzeitigen Zustimmungslösung belassen will, aber eine Ausweitung der Beratung vorsieht.

So sollen die Menschen etwa bei der Beantragung eines Personalausweises auf die Möglichkeit der Organspende hingewiesen werden. Dort solle zwar keine Beratung stattfinden, allerdings könnten die Menschen auf die Möglichkeit hingewiesen werden, sich in das zentrale Online-Register für die Organspende eintragen zu lassen.

Der Bundestag hatte bereits vor der Sommerpause über das kontroverse Thema diskutiert. Für Ende September ist eine Anhörung des Bundestages geplant, danach wird über die beiden konkurrierenden Gesetzentwürfe abgestimmt. (afp)



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