Werden Smart Meter bald Pflicht? Was Sie wissen müssen

Ab 2025 können deutsche Haushalte auf Wunsch ihren analogen Stromzähler durch einen Smart Meter ersetzen. Bis wann ist die Umstellung auf ein intelligentes Messsystem verpflichtend und welche Kosten entstehen? Eine Übersicht.
Smart Meter
Neu und alt: Ein intelligenter Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway zur Datenübertragung neben einem herkömmlichen analogen Zähler.Foto: Markus Scholz/dpa/dpa
Von 17. November 2024

In immer mehr deutschen Haushalten misst ein sogenannter Smart Meter – also ein intelligentes Messsystem – den Stromverbrauch. Der Gesetzgeber will in den kommenden Jahren die Digitalisierung im Zählerschrank weiter beschleunigen. Die nächste gesetzliche Änderung tritt ab 2025 in Kraft.

Die Umrüstung verläuft hierzulande aber noch schleppend. In anderen europäischen Ländern ist der Zählertausch schon weiter fortgeschritten. 

Die vorgegebene Richtung ist aber klar: In den kommenden Jahren sollen die schwarzen, analogen Zähler aus den Zählerschränken verschwinden. Ihren Dienst sollen intelligente Zähler übernehmen.

Was macht ein Smart Meter?

Mit dem Begriff Smart Meter kommen auch die Begriffe „moderne Messeinrichtung“ und „intelligentes Messsystem“ einher. Die Basis für einen fertigen Smart Meter bildet zunächst der digitale Stromzähler als moderne Messeinrichtung. Dieser kann noch keine Daten senden und empfangen. Er misst lediglich, wie der analoge Stromzähler mit der Drehscheibe, wie viel Strom durch ihn hindurch geflossen ist, und zeigt diesen Wert digital an.

Der digitale Stromzähler registriert den Verbrauch auch gemeinsam mit der tatsächlichen Nutzungszeit.

Erst wenn der digitale Stromzähler ein Kommunikationsmodul bekommt, wird er zum intelligenten Messsystem – dem Smart Meter. Das Kommunikationsmodul stellt jedoch keine Verbindung zum Internet her.

Für den Datentransfer mit dem Netzbetreiber gibt es zwei Möglichkeiten. Der erste Weg ist die Kommunikation über das Mobilfunknetz mit einer installierten SIM-Karte. Die zweite Option ist die Datenübermittlung über das Stromnetz. Dies erfolgt mit der sogenannten Breitband-Powerline-Technologie. Derzeit nutzen die Messstellenbetreiber die erste Option mit dem Mobilfunknetz. Ein Datentransfer über das Internet findet somit nicht statt.

Was ändert sich genau?

Ab 2025 sind Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, auf Kundenwunsch einen Smart Meter einzubauen. Eine Mehrheit von 61 Prozent der Haushalte begrüßt dies laut einer forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), sofern die Zählerkosten 20 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Auf Anfrage der Epoch Times teilte die Bundesnetzagentur mit, dass bis zum Jahr 2032 alle Verbraucher mindestens mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet werden. 

Dies wird dann umgesetzt, wenn der zuständige Messstellenbetreiber nichts anderes vorsieht. 

Denn verbraucht ein Haushalt mindestens 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr, so erhält er einen Smart Meter. 

Ebenso verpflichtet das Messstellenbetriebsgesetz alle Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie einer Photovoltaikanlage sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die eine Leistung größer als 7 Kilowatt haben, zum Einbau eines Smart Meters. Dies müsse jedoch wirtschaftlich vertretbar sein. 

Zudem sind alle Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einem Smart Meter auszustatten, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Wallbox zum Aufladen eines Elektroautos.

Bei einem Jahresverbrauch von unter 6.000 kWh ist ein Einbau für den Messstellenbetreiber von Smart Metern optional. 

Das Messstellenbetriebsgesetz ist im Mai 2023 in Kraft getreten.

Dynamische Tarife

Ab Januar müssen die Stromanbieter den Haushalten mit einem Smart Meter dynamische Stromtarife anbieten. Hier gilt nicht wie sonst ein für beispielsweise das ganze Jahr festgelegter konstanter Preis für eine Kilowattstunde.

Stattdessen soll sich die Preisgestaltung an die schwankenden Preise an der Strombörse angleichen. Der Messstellenbetreiber erhält vom Smart Meter den Stromverbrauch jedes einzelnen Tages. Gemessen wird in 15-minütigen Intervallen.

Beim dynamischen Tarif gibt es weiterhin einen festen Grundpreis. Ebenso feststehend bleibt der Preis für Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Einzig der Arbeitspreis wird – je nach aktuellem Börsenstrompreis – flexibel ausfallen.

Die Verbraucher müssen bei hohen Börsenpreisen entsprechend mehr bezahlen. Diese entstehen beispielsweise bei einer Dunkelflaute, also wenn die Windkraft- und Photovoltaikanlagen fast keinen Strom ins Netz einspeisen können. Entsprechend weniger bezahlen Stromkunden mit dynamischem Tarif bei niedrigen Börsenpreisen, wenn etwa im Sommer tagsüber übermäßig viel Solarstrom zur Verfügung steht.

Warum überhaupt ein Smart Meter?

Im Rahmen der Energiewende verändert sich das deutsche Stromnetz massiv. Anstatt wie noch vor 20 Jahren fast ausschließlich grundlastfähige Großkraftwerke zu haben, gibt es heute Millionen Kleinkraftwerke, die überwiegend wetterabhängig sind.

Um auf das schwankende Stromangebot zu reagieren, ist es daher wichtig, dass zwischen Stromverbrauchern und -erzeugern ein schneller Datenaustausch stattfindet. So können die Netzbetreiber besser reagieren und den zur Verfügung stehenden Strom in die Gebiete leiten, wo er benötigt wird. Dieses Bindeglied ist der Smart Meter. Er trägt dazu bei, dass das Stromnetz besser steuerbar wird.

Ein Smart-Meter-Gateway zur Datenübertragung ist an einem digitalen Stromzähler zu sehen.

Ein Smart-Meter-Gateway zur Datenübertragung ist an einem digitalen Stromzähler zu sehen. Foto: Markus Scholz/dpa

Welche Vorteile haben Smart Meter?

Hieraus ergibt sich einer der Vorteile eines Smart Meters. Die Datenkommunikation macht ein Ablesen des Zählerstandes überflüssig. Der Stromanbieter ist über den genauen Verbrauch informiert und kann dadurch eine genaue Stromrechnung für die Verbraucher erstellen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Smart Meter den Netzbetreibern Verbrauchsdaten in Echtzeit liefern können. So können die Verbraucher sehen, wann sie wie viel Strom verbraucht haben. Auf diese Weise können sie ihr Verbrauchsverhalten besser verstehen und bei Bedarf optimieren.

Durch eine angepasste Stromnutzung können die Verbraucher zudem Kosten sparen. So könnten manche Geräte wie Wasch- oder Spülmaschine zu Uhrzeiten benutzt werden, wo die Preise günstiger sind. Durch die Preissprünge am Strommarkt sind die Stromversorger ohnehin gezwungen, flexiblere Tarife anzubieten.

Welche Nachteile haben Smart Meter?

Durch den Datentransfer über das Mobilfunknetz ist das System von Menschen mit krimineller Absicht angreifbar. Hacker könnten Erkenntnisse über die Lebensweisen und Gewohnheiten der Bewohner eines Haushaltes erlangen. Der Gesetzgeber verlangt daher, dass Software und Hardware des Systems bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen.

Der IT-Experte Ulrich Greveler machte laut „Preisvergleich.de“ die Probe aufs Exempel. Er konnte problemlos verschiedene Smart Meter anzapfen. 

Zudem konnte er allein durch die Stromverbrauchsdaten sehen, welches Fernsehprogramm sich die Bewohner gerade anschauten. Ebenso konnte er auslesen, ob eine abgespielte DVD eine illegale Kopie enthält. Dadurch werden die Stromkunden noch gläserner. Die Smart Meter können daher auch eine Gefährdung der Privatsphäre bedeuten

Was kostet ein Smart Meter?

Laut Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums müssen Haushalte künftig mit deutlich höheren Kosten für den Einbau intelligenter Stromzähler rechnen. Die einmaligen Kosten für den Einbau auf Kundenwunsch steigen ab 2025 von 30 auf 100 Euro. Haushalte, die sich freiwillig für einen Smart Meter entscheiden, sollen zudem ein Zusatzentgelt in Höhe von jährlich 30 Euro bezahlen. Aus Sicht des vzbv müsse der Einbau auf Kundenwunsch attraktiv bleiben. Dafür dürfe das derzeit geltende Entgelt nicht erhöht werden.

Einen höheren jährlichen Betrag zahlen beispielsweise Eigentümer einer Photovoltaikanlage von 15 bis 25 kW installierter Nennleistung. Hier liegt die Preisobergrenze bei 50 Euro. Dasselbe gilt für Wohneinheiten, die 10.000 bis 20.000 kWh pro Jahr verbrauchen. Hinzu können noch Zusatzbeiträge für weitere Leistungen kommen.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion