Wer lügt, kann noch nach zehn Jahren auffliegen: „Identitätstäuscher“ sollen länger die Folgen spüren
Wer über seine Herkunft gelogen hat, soll künftig bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung seinen deutschen Pass verlieren können.
Einen entsprechenden Entwurf für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will das Bundesinnenministerium spätestens im Frühherbst vorlegen. Damit komme die Regierung auch einem dringenden Wunsch der Länder nach, sagte Innen-Staatssekretär Helmut Teichmann der Deutschen Presse-Agentur.
Für sogenannte Identitätstäuscher gilt bislang eine Fünf-Jahres-Frist: Wer nach diesem Zeitraum auffliegt, verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht.
Das Bundesinnenministerium hatte im vergangenen Jahr bei den Ländern nachgefragt, wie viele Verdachtsfälle bei ihnen erst nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist aufgefallen seien. Laut Teichmann wurden daraufhin mehr als 250 Fälle gemeldet. Allerdings kamen den Angaben zufolge nicht aus allen Ländern Rückmeldungen.
Gerichte hatten sich in den vergangenen 20 Jahren mehrfach mit Fällen von Menschen aus der Türkei beschäftigt, die ohne Papiere nach Deutschland gekommen waren und sich als Libanesen ausgegeben hatten.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2008 in einem Urteil zu einem dieser Fälle festgestellt: „Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung ist nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde noch zeitnah“. Demnach darf die Einbürgerung danach nicht mehr als „rechtswidriger Verwaltungsakt“, der aufgrund falscher Angaben oder arglistiger Täuschung zustande gekommen ist, rückgängig gemacht werden. (dpa)
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