Weniger Abschiebungen in 2019: Ausreisepflichtige ohne Papiere bleiben in Deutschland

Obwohl die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer in Deutschland seit Jahren steigt, waren die Abschiebungen in 2019 wieder rückläufig. Daran änderte auch die geförderte freiwillige Ausreise nichts. Problem sind die oftmals fehlenden Reisedokumente.
Titelbild
Migranten.Foto: Milos Bicanski/Getty Images
Epoch Times6. Februar 2020

Die Zahl der Abschiebungen sowie auch der geförderten freiwilligen Ausreisen ist im Jahr 2019 weiter zurückgegangen. Im Vorjahr seien 13.105 Personen freiwillig mit der Bundesförderung REAG/GARP in ihren Herkunftsstaat zurückgekehrt, teilte das Bundesinnenministerium (BMI) der „Welt“ (Freitagsausgabe) mit.

Damit habe sich der starke Abwärtstrend von 2016 (54.006) auf 2017 (29.522) und 2018 (15.941) auch im vergangenen Jahr fortgesetzt.

Erstmals könne das BMI auch Angaben zu den freiwilligen Ausreisen ohne das wichtigste Förderprogramm REAG/GARP machen. Demnach gab es 2019 mehr als 9.419 freiwillige Rückkehrer ohne diese Förderung. Hierbei seien allerdings Meldungen durch die Bundesländer Bayern, Berlin und Bremen unberücksichtigt geblieben, teilte das BMI weiter mit.

Für die vergangenen Jahre gebe es keine Vergleichswerte über die Zahl der ohne Bundesförderung freiwillig ausgereisten Personen. Auch die Abschiebungen seien 2019 weiter rückläufig gewesen, bestätigte das Innenministerium. 2019 habe es nur noch 22.097 Abschiebungen gegeben.

Die Abschiebungen seien bereits von 2016 (25.375) auf 2017 (23.966) und 2018 (23.617) zurückgegangen, teilte das BMI der „Welt“ mit.

Neben diesen Abschiebungen, in denen auch schon die sogenannten Überstellungen von unerlaubt weiterwandernden Asylbewerbern in den zuständigen Dublin-Staat enthalten sind, gab es 2019 laut dem Bundesinnenministerium 2.934 sogenannte Zurückschiebungen.

Damit können die Bundespolizisten unter Umständen kurz nach der unerlaubten Einreise die direkte Rückkehr in das Herkunftsland oder einen Nachbarstaat erzwingen, beispielsweise wenn ein abgeschobener Straftäter trotz einer Wiedereinreisesperre wieder am Flughafen ankommt. 2018 hatte es nur 2.497 Zurückschiebungen gegeben.

Migranten ohne Papiere können letztendlich bleiben

Wie die „Welt“ berichtet, ist es derzeit schwierig unerlaubt einreisende Migranten abzuschieben. Obwohl aktuell rund 250.000 Personen ausreisepflichtig und rund 200.000 geduldet sind, ist die Abschiebung für die Bundesregierung unmöglich durchführbar.

Zwar würden die Betroffenen eine Mitteilung erhalten, dass sie ausreisepflichtig sind, darin stehe aber auch, dass die Bundesregierung die abgelehnten Asylbewerber derzeit nicht abschieben könne. Grund dafür sind fehlende Reisedokumente  und das betrifft die meisten Fälle nämlich 83.000.

Solange ihre Identität nicht geklärt sei, würden die Herkunftsstaaten keine Reisedokumente ausstellen. Nach 18 Monaten im Duldungsstatus dürfen die rund 600 Ausländerbehörden den Migranten schließlich Aufenthaltserlaubnisse erteilen, womit dann auch die Ausreisepflicht für die Betroffenen endet.(dts/nh)



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