„Welt“ legt Beschwerde in Straßburg ein: Deniz Yücels Inhaftierung ist falsch – „Er hat nur seine Arbeit gemacht“
Im Verfahren um den inhaftierten Türkei-Korrespondenten der Zeitung „Die Welt“, Deniz Yücel, hat nun auch dessen Arbeitgeber Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht.
Der Verlag WeltN24 beanstande eine Verletzung seiner Presse- und Berichterstattungsfreiheit, berichtete die „Welt“ (Samstagsausgabe). Die grundlose und mittlerweile ein halbes Jahr andauernde Inhaftierung des Korrespondenten mache „eine unmittelbare Vor-Ort-Berichterstattung aus der Türkei unmöglich“.
„Wir nutzen alle rechtlichen Mittel, um die Berichterstattungsfreiheit sowohl Deniz Yücels als auch des Verlags zu verteidigen“, sagte die Geschäftsführerin von WeltN24, Stephanie Caspar. Die Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei dabei „ein weiterer, wichtiger Schritt“. Es dürfe „nicht tatenlos hingenommen werden, dass ein Journalist ins Gefängnis kommt, bloß weil er seine Arbeit macht.“
Yücel selbst hatte bereits im April Beschwerde gegen seine Inhaftierung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Im Juli forderte der Gerichtshof die türkische Regierung zu einer Stellungnahme auf. Die Bundesregierung kündigte an, den deutsch-türkischen Journalisten bei seiner Beschwerde in Straßburg zu unterstützen.
Die türkische Regierung wirft dem seit Mitte Februar in Istanbul inhaftierten Yücel vor, mit seinen journalistischen Texten in der „Welt“ „Terrorpropaganda“ verbreitet und zur „Aufwiegelung der Bevölkerung“ beigetragen zu haben. Dass er deswegen in Einzelhaft sitzt, verstößt laut Yücels Beschwerde gegen verschiedene Artikel der europäischen Konvention für Menschenrechte. (afp)
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