„Welt“-Herausgeber schreibt über UN-Migrationspakt als „Einladung an alle“

Der Herausgeber der „Welt“, Stefan Aust, und sein Kollege Helmar Büchel haben den geplanten UN-Migrationspakt einer ausführlichen Detailanalyse unterzogen und kommen zu Schlüssen, welche die Kritiker des Vorhabens in vollem Umfang bestätigen. Wird er der Medienmann des Jahres?
Von 26. November 2018

Immer noch wirft die Mehrheit der Politiker aus Alt-Parteien und der Journalisten von Leitmedien der AfD und anderen Kritikern des geplanten UN-Migrationspakts vor, substanzlose Panikmache und Verschwörungstheorien zu verbreiten.

Dessen ungeachtet raten „Welt“-Herausgeber Stefan Aust und Investigativjournalist Helmar Büchel Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer umfangreichen Analyse recht offen, nach dem Inkrafttreten des umstrittenen Paktes möglichst schnell in den Ruhestand zu wechseln:

„Wenn die Kanzlerin klug ist, wird sie sich danach so schnell wie möglich aus der aktiven Politik zurückziehen, um die Folgen des Migrationspaktes nicht mehr in Amt und Würden miterleben zu müssen.“

Allen Versicherungen hinsichtlich der Unverbindlichkeit des Vertragswerks zum Trotz, meinen die beiden Medienprofis, nach dem

Strom der Asylbewerber dürfte es jetzt zu einem weiteren Strom kommen, dem der Migranten aus wirtschaftlichen Gründen“.

Und die müssten noch nicht einmal auf ihre Anerkennung warten.

Aust und Büchel sprechen die Zusicherung Angela Merkels auf dem CDU-Parteitag in Essen im Dezember 2016 an, bei ihrer eigenmächtigen De-facto-Grenzöffnung im Spätsommer 2015 habe es sich um eine „Entscheidung aus humanitären Gründen“ gehandelt, die mehr oder minder eine Ausnahme darstelle und auch nicht für Einwanderer aus wirtschaftlichen Gründen gelte.

Der UN-Migrationspakt mache diese hinfällig, denn er weite

de facto die Rechte von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen auf all jene aus, die aus – nachvollziehbaren – wirtschaftlichen Gründen ihre Heimatländer verlassen und ihr Wohl in den reichen Regionen der Welt, vornehmlich in Europa suchen“.

Österreich liegt mit seinen Bedenken richtig

Wie auch die österreichische Bundesregierung, die damit ihre Entscheidung begründete, den Pakt nicht zu unterschreiben, gehen die Autoren davon aus, dass dieser kein direkt anwendbares, verbindliches Recht schaffe. Das sogenannte Soft Law, das entstehe, werde jedoch seine eigene Dynamik entfalten. Mächtige NGOs (Nichtregierungsorganisationen) würden es künftig als Maßstab für die Beurteilung von Regierungshandeln nutzen und es dürfte auch Stück für Stück in die entsprechenden Gerichtsverfahren zu Asyl und Abschiebung einsickern.

Bezüglich der „treuherzigen“ Zusicherungen der Bundesregierung, das Abkommen solle „politisch, nicht jedoch rechtlich verbindlich“ sein, haben Aust und Büchel eine klare Botschaft: „Im Endeffekt dürfte es wohl auf dasselbe hinauslaufen.“ Tatsächlich hätten einige Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), des „Think Tanks der Bundesregierung“, wie Steffen Angenendt und Nadine Biehler den Entwurf zum Vertrag im April 2018 gar als „noch nicht ambitioniert genug“ bezeichnet.

Weltweit steige die Zahl von Flüchtlingen und Migranten, und beide Gruppen vermischten sich zunehmend. Dies mache viele Regierungen nicht fähig oder nicht willens, ihre Schutzverpflichtungen gegenüber Flüchtlingen zu erfüllen. „Abschottung und nationale Alleingänge nehmen zu – mit der Folge, dass der globale Flüchtlingsschutz erodiert“, heißt es aus der SWP weiter. Die Konsequenz könne in dieser Situation nur lauten: Unbegrenzter Zuzug und gleiche Rechte für alle. Entsprechend wurde die „humanitäre Ausnahme“ des Jahres 2015 zum Dauerzustand.

Merkel, so heißt es in der „Welt“, habe de facto den Artikel 16a des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt, der das Asylrecht auf politisch Verfolgte beschränkt wissen wollte – und dabei nicht einmal auf solche, die aus Drittstaaten einreisen.

„Das sogenannte ‚Selbsteintrittsrecht‘ eines EU-Staates, als Ausnahmeregelung konzipiert, wurde zur Regel“, schreiben Aust und Büchel.

Zwar wurden schon vorher keine Asylbewerber aufgehalten, die unerlaubt nach Deutschland weiterreisten. Doch Merkel erteilte dieser illegalen Masseneinwanderung den regierungsamtlichen Segen.“

Heusgen wurde von der UNO mit Posten für die Ehefrau belohnt

Die Bundesregierung rühme sich nun auch, die Vorarbeiten zum UN-Migrationspakt „politisch, inhaltlich, personell und finanziell“ vorangetrieben zu haben und so ihre „internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration“ zu unterstreichen. Der Hinweis der „Welt“ auf das Bemühen des seit 2017 amtierenden Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen, Christoph Heusgen, auch seiner Ehefrau dort eine hoch dotierte Stelle zu verschaffen – was am Ende auch gelang –, deutet an, dass sich die moralisch gute Gesinnung dabei vielfach auch ganz persönlich zu lohnen scheint.

Der Pakt für Flüchtlinge (GCR) ziele, so heißt es vonseiten der Bundesregierung, auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen ab, der Pakt für Migration (GCM) solle Grundlage für eine global gesteuerte, sichere und reguläre Migration werden. Und Deutschland habe, wie man stolz betont, die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet.

Auf diese Weise hoffe man, dass am deutschen Wesen auch in diesem Bereich die Welt genese und auch andere Staaten die deutschen Standards in der Migrationspolitik einführen würden – mit der Folge eines geringeren Migrationsdrucks auf Deutschland. Andere Länder, selbst Dänemark und Schweden, dächten aber nicht daran und schickten Flüchtlinge nach Deutschland zurück.

Dazu käme – was auch lange als rechte Verschwörungstheorie galt – der „Plan der großen Weltbehörde, sozusagen von oben herab“ durch Bestandserhaltungsmigration den Bevölkerungsrückgang, das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung sowie die allgemeine Überalterung der Bevölkerung auszugleichen. Von 1995 bis 2050 solle es demnach eine Nettoimmigration von 25,2 Millionen Menschen allein nach Deutschland geben.

Eine entsprechende Studie habe die Abteilung für Bevölkerungsfragen der UN bereits im Jahr 2000 veröffentlicht und heute sei es UN-Generalsekretär António Guterres, der den Migrationspakt als „beispiellose Gelegenheit für die politisch Verantwortlichen“ sieht, die „schädlichen Mythen gegenüber Migranten anzugehen und eine gemeinsame Vision zu entwickeln, durch die Migration für all unsere Nationen funktionieren kann…“

Wenn Einwanderung nur noch legal ist, gibt es keine illegale Einwanderung mehr

Der Pakt sollte entsprechend auch der Volkserziehung dienen. Die Logik der UN, die dahinterstehe, laufe darauf hinaus, dass illegale Einwanderung dadurch am wirksamsten bekämpft werden könne, dass man alle Grenzübertritte legalisiere.

Auch der frühere Außenminister Sigmar Gabriel habe sich in einer Rede in ähnlicher Weise geäußert: „Wer illegale Migration eindämmen will, der muss legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen“, erklärte er und mahnte ein „radikales Umdenken in der Migrationspolitik“ an. Während Libertäre nicht müde werden, daran zu erinnern, dass ihnen schon auf lokaler Ebene nicht erinnerlich wäre, einen solchen je unterschrieben zu haben, wollte Gabriel die Regeln für einen „globalen Gesellschaftsvertrag“ definieren, welcher – in dieser Reihenfolge – „die Bedürfnisse zuallererst der Migranten, ihrer Heimatstaaten und der Zielstaaten miteinander vereinen“ soll.

Was von den Zusicherungen im Migrationspakt zu halten ist, die einzelnen Nationen könnten weiterhin souverän ihre Einwanderungspolitik gestalten, machen die Mahnungen von Guterres deutlich, der eine Politik, die Migration einschränken will, zur „kontraproduktiven Politik“ erklärt, welche die „Verwundbarkeit der Migranten“ erhöhe.

Der Pakt selbst ginge auch textlich, wie Aust und Büchel analysieren, mit viel an hehren Phrasen und Bezugnahmen einher – und bezieht sich auf so gut wie alle Ziele, zu denen sich die Mitglieder der UNO verpflichtet hätten. Demgegenüber ist keine Rede von möglichen Problemen und Konflikten, die aus der Migration selbst resultieren könnten, von kulturellen und religiösen Konflikten, unterschiedlichen Wertvorstellungen, möglichen Lasten für die Sozialsysteme oder Beeinträchtigungen der inneren Sicherheit.

Die Artikel des Paktes umfassten Selbstverständlichkeiten wie die Verpflichtung zur Rettung von Menschenleben, „integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement“ oder den Kampf gegen Menschenhändler ebenso wie die „Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für reguläre Migration“, die „Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften“ oder die „Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren“.

Gelenkte Medien als Preis der Global Governance

Darüber hinaus werden den Nationalstaaten allerdings sehr weitreichende Vorgaben gemacht, etwa dass „Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel“ dienen solle oder dass man sich zur „Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung der Migration“ verpflichte.

Dies schließt offenbar gelenkte Medien mit ein:

Unter voller Achtung der Medienfreiheit“ sollten diese gesteuert werden „durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen“, durch „Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung“ und durch „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“.

Einen Vorgeschmack darauf liefert offenbar die jüngste Reaktion des Auswärtigen Amtes auf die Anfrage des – eher nicht zu den rechtsnationalen Scharfmachern zählenden – „Tagesspiegels“, der angefragt hatte, welche Kompromisse das Amt in Bezug auf seine ursprünglichen Verhandlungspositionen eingegangen sei. Nähere Informationen, hieß es daraufhin, würden gegenüber Medienvertretern ausschließlich unter der Zusicherung der Vertraulichkeit erteilt.

Dieses Vorgehen, das den einen oder anderen möglicherweise an die sowjetische Informationspolitik zum Unglück in Tschernobyl 1986 erinnern könnte, stützt sich auf die sogenannten „Verwendungsvorgaben“ für Informationen. Unter „voller Achtung der Medienfreiheit“ solle der Empfänger mit der Information so umgehen, wie das Amt es wünscht – widrigenfalls es gar nicht erst welche gibt.

Aust und Büchel ziehen ein sehr eindeutiges über die detaillierten Zielvorgaben und Verpflichtungen des Paktes:

Die Regelungen beschreiben überwiegend eine Bringschuld des Ziellandes, das den Migranten einen Status einräumen soll, der sich kaum von dem eines anerkannten Asylbewerbers oder eines Kriegsflüchtlings unterscheidet. Er erweckt in weiten Teilen den Eindruck, als sei Migration ein allgemeines Menschenrecht, er listet so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und illegale Migranten auf, dass die Zielstaaten praktisch jeden Ankommenden rundum versorgen, schützen und unterhalten müssen.“

Möglichst komfortable Einwanderung als Bringschuld der Zielländer

Was also Österreichs Bundesregierung vermeiden will und was den Beteuerungen der Paktbefürworter zufolge nie und nimmer dessen Ziel sein soll, nämlich ein „Menschenrecht auf Migration“ zu konstruieren, wäre wenn schon nicht das beabsichtigte, so doch das aus Versehen herbeigeführte Resultat der Vereinbarung. Rechte der Bevölkerung des Ziellandes spielten keine Rolle, von Pflichten der Zuwanderer sei kaum die Rede. Der Pakt, so Aust und Büchel, sei geprägt von den Bedürfnissen der Auswanderungsländer, vor allem in Afrika.

Die Journalisten erwarten, dass die Sogwirkung des Papiers mindestens so groß sein werde wie die der Willkommenskultur im Herbst 2015 inklusive der Selfies mit Kanzlerin. Die wesentlichen Gründe für den Migrationsdruck wie korrupte Regimes, Machtkämpfe, Bürgerkriege und Regime-Changes, die nur selten zu Besserungen führten, blieben ungenannt.

Der Pakt geht von einer Gleichrangigkeit der Sitten, Gebräuche, Rechtsformen, von Demokratieverständnis und kulturellen und gesellschaftlichen Verhaltensformen in den gastgebenden Ländern und denen der Migranten aus. Er unterschlägt in seinem gut gemeinten Regelungswahn die Realität der gegenwärtigen Migration und ihrer Schattenseiten.“

Er sei

eine Einladung an die Herkunftsstaaten, ihre internen Probleme wie Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Menschenrechte, Bevölkerungswachstum, Korruption, Devisenknappheit et cetera durch den Export von Teilen ihrer Bevölkerung zu lösen“.

In dem Pakt, der zudem auch jedwede Unterscheidung zwischen Kriegsflüchtlingen, politisch Verfolgten und Wirtschaftsmigranten verwische, vereine sich der Planbarkeitswahn der Vereinten Nationen mit dem Wunschdenken einer heilen Welt für Wanderer. Die Interessenlage des Ziellandes spielten kaum eine Rolle,

[…] auch nicht die Gesamtzahl der Zuwanderer oder der Einreisenden aus bestimmten Regionen oder der Stand der Integration, die Möglichkeiten für Berufsausbildung oder Beschäftigung oder die Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Umfanges an Sozialleistungen oder Wohnraum. Es ist ein beispielloses Einwanderungsprogramm ohne Grenzen, eine Einladung an alle.“

Merkel setzt sich Denkmal für die Ewigkeit

Spricht Paragraf 1, Absatz 1 des gegenwärtig geltenden deutschen Aufenthaltsgesetzes noch von der „Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland“ als Zweck des Gesetzes, soll künftig nicht mehr gesteuert oder begrenzt, sondern nur akzeptiert und verwaltet werden. Damit sei de facto auch die einst umstrittene – und ohnehin poröse – Grenze von 200 000 Zuwanderern pro Jahr, auf die sich die Große Koalition geeinigt hatte, hinfällig.

Im „rechtlich nicht bindenden“, aber „politisch verpflichtenden“ Pakt seien es, so das Fazit von Aust und Büchel, vor allem die Zielstaaten der Migration, die sich in dem UN-Pakt auf 32 Seiten 87-mal „verpflichten“ oder eine „Verpflichtung“ eingehen. Dies soll auch kontrolliert werden. Die Mitgliedstaaten des Pakts sollen demnach „sobald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des globalen Paktes“ entwickeln. Alle zwei Jahre soll der UN-Generalsekretär der Generalversammlung Bericht erstatten, alle vier Jahre soll es „Erörterungen auf globaler Ebene“ geben und dort will man unter Beteiligung „aller relevanten Interessenträger“ die Umsetzung des globalen Pakts überprüfen.

Angela Merkel wird nicht müde, zu betonen, dass der umstrittene Pakt „im nationalen Interesse“ Deutschlands liegt. Und mit Blick auf die tragende Rolle bei der Konzeption des Paktes hat der selbsternannte Demokratie-Musterschüler Deutschland schon einmal eine bleibende Duftmarke dessen gesetzt, was Alt-Bundespräsident Joachim Gauck als „stärkere Übernahme von Verantwortung auf internationaler Ebene“ skizziert hatte.

Kritiker hingegen argwöhnen, der UN-Migrationspakt könnte ein Abschiedsgeschenk von bleibendem Wert sein, das die „Weltkanzlerin“ einem Land hinterlässt, zu dem sie stets ein distanziertes Verhältnis zu bewahren schien, und einem Volk, das ihr im Innersten fremd blieb.

Warum Einwanderung NICHT die globale Armut löst – 6 Minuten:

https://www.youtube.com/watch?v=YsRQNu9Jg7k



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion