Corona-Krise: Weitere nördliche Bundesländer ordnen Quarantäne für Schweden-Rückkehrer an
Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gilt ab sofort wieder eine Quarantänepflicht für alle Schweden-Rückkehrer. In dem skandinavischen Land habe es in der vergangenen Woche mehr als 50 Neuansteckungen mit der Wuhan-Lungenseuche auf 100.000 Einwohner gegeben, erklärten die Landesgesundheitsministerien in Kiel und Schwerin am Montag. Entsprechend seien die dafür vorgesehenen Regelungen in den Corona-Landesverordnungen zu Ein- und Ausreisen aktiviert worden.
Zuvor hatte bereits Niedersachsen Schweden-Rückkehrer erneut zu einer 14-tägigen häuslichen Isolation verpflichtet. Der Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche gilt als eine zentrale Kenngröße zur Identifizierung von Risikogebieten. Er wird auch innerhalb Deutschlands von den Gesundheitsbehörden beachtet.
Durch Verwaltungsgerichtsurteile wurden pauschale Anordnung einer Quarantäne untersagt
Anfänglich hatte es bundesweit pauschale Quarantäneverpflichtungen bei Wiedereinreisen gegeben. Diese Regelung wurde inzwischen für alle EU-Mitgliedstaaten sowie eng mit der EU verbundene Länder wie die Schweiz und Norwegen aber wieder aufgehoben. Speziell im Fall von Schweden hatte es auch Verwaltungsgerichtsurteile gegeben, die Bundesländern die pauschale Anordnung einer Quarantäne untersagten.
Ab dem 13. Juni werden laut Regierung Inlandsreisen wieder erlaubt sein, weiterhin müssten aber die erforderlichen Distanzregeln eingehalten werden. „Die Lage ist nach wie vor ernst. Diese Ankündigung bedeutet nicht, dass die Gefahr vorüber ist. Sie bedeutet nicht, dass das Leben zur Normalität zurückkehrt“, sagte Regierungschef Stefan Löfven.
Schweden: 42.000 Infektionen mit rund 4.500 Toten
In Schweden wurden bislang fast 42.000 Infektionen mit dem Coronavirus registriert, mit rund 4.500 Toten.
Das Land war in der Pandemie einen Sonderweg – Stichwort Herdenimmunität – ohne Ausgangsbeschränkungen gegangen. Schulen für Kinder unter 16 Jahren blieben ebenso geöffnet wie Cafés, Bars, Restaurants und Geschäfte. Die Menschen waren lediglich aufgefordert, in Eigenverantwortung die Abstandsregelungen zu respektieren. (afp/er)
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