Weitere 36 Personen ausgeflogen: Schleswig-Holstein und Hamburg steigern Zahl der Abschiebung
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Zahl der Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen im bisherigen Verlaufe deutlich ausgeweitet. Wie anlässlich eines Charterfluges, der am Dienstag, 17. September, vom dortigen Flughafen aus startete, verlautbart wurde, wurden bis Ende August von dort mehr als 1.100 Menschen zurückgeführt. Im gesamten Vorjahr waren es 1.500. Neben Abschiebungen sind in dieser Zahl auch Dublin-Überstellungen und freiwillige Ausreisen umfasst.
Bereits im ersten Halbjahr hatte Hamburg die Zahl der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen um 30 Prozent auf insgesamt 841 Personen gesteigert. Die jüngste Abschiebung betraf der Innenbehörde zufolge sieben zuvor im Stadtstaat ansässige Personen – sechs aus Serbien, eine aus dem Kosovo.
Hamburg und Schleswig-Holstein koordinieren Vorgehen bei Abschiebungen
Insgesamt wurden im Rahmen des Fluges, den das Land Schleswig-Holstein organisiert hatte, 36 Personen außer Landes geschafft. Die beiden Bundesländer nutzen gemeinsam die Infrastruktur der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt im Landkreis Steinburg.
Neben Belgrad war Skopje das zweite Anflugziel der von Polens Chartergesellschaft „Enter Air“ zur Verfügung gestellten Maschine. Unter den aus dem Land gebrachten Personen sollen sich auch Straftäter befunden haben. Serbien und Nordmazedonien gehören zu jenen Staaten, in die von Deutschland aus am häufigsten abgeschoben wird.
Abschiebung von 28 gewaltbereiten Afghanen
Bereits am 30. August hatte es einen in der Öffentlichkeit viel beachteten Abschiebungsflug gegeben. An jenem Tag ließ das Bundesinnenministerium 28 straffällige afghanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland ausfliegen.
Die Abschiebung hatte damals Aufmerksamkeit erregt, weil es zuvor seit der Machtübernahme durch die Taliban-Milizen als grundsätzlich unzulässig galt, in das Land abzuschieben. Zuletzt hatten Gerichte in Einzelfällen jedoch unter bestimmten Umständen auch Ausschaffungen nach Afghanistan für zulässig erachtet.
Dies gelte insbesondere dann, wenn die familiäre Verwurzelung dort gegeben sei, Mittel zur kurzfristigen Existenzsicherung vorhanden seien und keine Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung drohe.
Die Abschiebung der 28 zuvor wegen schwerer Gewalttaten verurteilten Afghanen hatte auch Kritik hervorgerufen. Diese kam nicht nur von Menschenrechts- oder Flüchtlingshilfsgruppen. An die Adresse der Bundesregierung richteten sich zudem Vorwürfe, der Abschiebeflug wäre eine reine PR-Aktion.
Rückführungsverbesserungsgesetz
Die Amtshandlung fand wenige Tage nach der Bluttat von Solingen und zwei Tage vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen statt. Die Abgeschobenen erhielten vor der Abschiebung zudem ein Handgeld von 1.000 Euro. Berichten zufolge wurden sie nach ihrer Ankunft von den Taliban zwar inhaftiert. Allerdings kamen sie wenig später frei. Einer davon stellte sogar eine zeitnahe Rückkehr nach Deutschland in Aussicht.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte bereits im Herbst des Vorjahres ein rigoroses Vorgehen und eine Erleichterung von Abschiebungen angekündigt. Dazu gab es auch eine Bund-Länder-Runde, zu der auch Vertreter von CDU und CSU eingeladen waren.
Am Ende stand das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz. Dieses sollte vor allem die Absicherung von Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht verbessern. Dazu wurde die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams verlängert und die Polizei erhielt mehr an Möglichkeiten, um Ausreisepflichtige auffinden und außer Landes schaffen zu können.
Deutlicher Anstieg von Abschiebungen in Berlin
Im Vorjahr war die Zahl der Abschiebungen in Deutschland auf den höchsten Wert seit 2019 gestiegen. Mit 16.430 aufenthaltsbeendenden Maßnahmen näherte man sich nach drei Corona-Jahren wieder dem Level der späteren 2010er-Jahre an.
Mit 3.663 fanden auch 2023 die meisten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Bundesland Nordrhein-Westfalen statt. An zweiter Stelle lag Bayern mit 2.364. Gegenüber 2022 war dies ein Plus von 17,5 beziehungsweise 15,5 Prozent. Um knapp 54,5 Prozent stieg die Zahl der Abschiebungen aus Berlin. In absoluten Zahlen waren es 1.375 gegenüber 890 im Jahr zuvor.
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