Thomas Cook Pleite: Weihnachtsgeschenk vom Staat – Übergabe später
Das Versicherungsunternehmen Zurich erstattet den Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook 17,5 Prozent ihrer Ansprüche. Das Reiseunternehmen habe bei Zurich eine Versicherungsdeckung mit einer Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Geschäftsjahres vereinbart, teilte Zurich Deutschland am Mittwoch in Köln mit. Von der Gesamt-Haftungssumme habe man bereits 59,6 Millionen Euro für die Rückführungen von Thomas-Cook-Urlaubern aufgewendet.
Den verbleibenden 50,4 Millionen Euro stehe nach vorläufigen Berechnungen eine Gesamtschadenhöhe von 287,4 Millionen Euro gegenüber, so der Versicherer weiter. Daraus ergebe sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas-Cook-Kunden. Man werde in den nächsten Tagen mit der Regulierung entsprechend der Quote beginnen, hieß es. Die Bundesregierung hatte bereits am Mittwochvormittag angekündigt, Pauschalurlauber des insolventen Reiseveranstalters finanziell entschädigen zu wollen. Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, will demnach der Bund ersetzen.
Wann und wie das Geld fließt, ist allerdings noch unklar.
Betroffene Kunden?
Bei der Insolvenz der Thomas Cook GmbH saßen 140.000 Urlauber fest – sie wurden nach und nach zurückgeholt. Manche mussten am Urlaubsort erneut zahlen. Dazu kamen die Kunden, die eine Reise nach dem Insolvenztag am 25. September bei einem Thomas-Cook-Veranstalter wie Neckermann, Bucher Reisen oder Öger Tours gebucht hatten, diese aber nie antraten. Sie hatten teils schon alles bezahlt, teils nur eine Anzahlung geleistet. Die beträgt bei Pauschalreisen laut Reiseverband zwischen zehn und 20 Prozent. Hier geht es laut dem Versicherer Zurich um 212.000 Kunden.
Gleich nach der Insolvenz beauftragte Zurich den Dienstleister Kaera, bei dem Kunden ihre Ansprüche geltend machen können. Auch aus der Insolvenzmasse könnten sie Ansprüche haben – bis dies geklärt ist, dauert es aber meist Jahre. Die Regierung will Anfang 2020 mitteilen, wie die Entschädigungen fließen sollen. Aktuell sollen die Kunden aber „nicht selbst aktiv werden“. Die Regierung kündigt ein „möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren“ an.
Können Wiederholungen ausgeschlossen werden?
Die Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro könnte angehoben werden – etwa gestaffelt nach Größe des Reiseveranstalters. Verbraucherschützern zufolge gibt es rund 3000 Veranstalter in Deutschland, aber nur eine Handvoll richtig großer Unternehmen. Auch ein Fonds, in den die Branche einzahlt, ist eine Möglichkeit. Schließlich könnte auch die Anzahlung für eine Pauschalreise verringert werden. (afp/dts)
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