Weihnachten im Knast: Deutscher Journalist Billy Six in Haft – Außenminister Maas ist gefordert
Auch einen Monat nach der anscheinend willkürlichen Festnahme sitzt der Berliner Reporter Billy Six (31) in Caracas berüchtigtem Gefängnis des venezolanischen Geheimdienstes (SEBIN) namens „El Helicoide“. Ihm wird im kommunistischen Venezuela „Spionage“ und „Rebellion“ unterstellt, weil er Fotos einer öffentlichen Militärparade und den teilnehmenden Staatspräsidenten Nicolás Maduro, wie viele andere Zuschauer der Parade auch, aufnahm.
Die Anschuldigung „Rebellion“ beruht anscheinend auf ein Treffen von Six mit den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens (FARC), einer ehemaligen marxistisch-leninistischen Guerilla-Bewegung, die sich nun in eine marxistisch-leninistisch ausgerichtete Partei umgewandelt hat.
Von mehreren Staaten als terroristische Organisation eingestuft wurde sie nach Unterzeichnung eines Friedensvertrages vor zwei Jahren und einer unter Beaufsichtigung der UN durchgeführten Selbstentwaffnung, im November 2017 von der EU aus der Liste der terroristischen Organisationen gestrichen.
Im Rahmen einer Recherche für die „Junge Freiheit“ besuchte Six die FARC-Partei. Das Verhältnis zwischen Kolumbien und Venezuela ist angespannt. Viele Venezolaner fliehen aus ihrem kommunistischen Heimatland, das sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Der Schwarzhandel zwischen beiden Ländern mit Benzin und Drogen floriert.
Auswärtiges Amt: „Die Deutsche Botschaft in Caracas betreut Herrn Six konsularisch“
Seitens der Jungen Freiheit als auch seitens der Eltern von Billy Six ist man enttäuscht über den geringen Einsatz der deutschen Regierung für den jungen Reporter. Die Junge Freiheit für die Six u. a. arbeitet, fordert, dass sich Heiko Maas einschaltet.
Zu einer aktuellen Anfrage der Epoch Times an das Auswärtige Amt zur Situation des inhaftierten Billy Six heißt es knapp: „Der Fall ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Die Deutsche Botschaft in Caracas betreut ihn konsularisch.“ Weitere Auskünfte wollte man aus „Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen“ nicht erteilen.
Demnach sieht es so aus, als ob der Berliner auch Heiligabend im Gefängnis verbringen muss – 8.400 Kilometer entfernt von zu Hause. (er)
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