Weidel will Verfassungsschutz-Beobachtung verhindern – Inhaltlich will sich die AfD aber nicht ändern
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel will eine Beobachtung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz verhindern.
Aber, „die AfD hat nicht vor, sich inhaltlich von ihrem Kurs abbringen zu lassen“, sagte Weidel der „Welt“. „Die deutsche Sprache bietet zum Glück einen reichhaltigen Schatz an Synonymen und semantischen Spielarten, um sich auszudrücken.“
Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hatte kürzlich in einem Gutachten für den AfD-Bundesvorstand empfohlen, künftig auf Begriffe wie „Umvolkung“ oder „Überfremdung“ zu verzichten. Wie Weidel sagte, seien diese Empfehlungen nur so zu verstehen, dass jene Vokabeln der Partei lediglich in besonderen Zusammenhängen gefährlich werden könnten.
Denn Murswiek habe dargelegt, so Weidel, „dass Begriffe, deren Verwendung die Verfassungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für Extremismus werten, entweder gar nicht oder nur in einem verfassungsfeindlichen Kontext als Anhaltspunkte gewertet werden dürfen“. Daraus folgerte Weidel: „Es kommt immer auf den Einzelfall, auf den Zusammenhang an.“
Am Donnerstag und Freitag haben Verfassungsschützer von Bund und Ländern im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln mehrere Hundert Seiten Material über extremistische Bestrebungen der AfD gesichtet und darüber beraten. Insgesamt 14 Verfassungsschutzämter haben ihre Erkenntnisse ans BfV geliefert. Auch Sachsen, so ein Regierungssprecher in der „Welt“, habe inzwischen „konkrete Informationen aus der Beobachtung rechtsextremistischer Strukturen mit möglichem Bezug zur AfD“ übermittelt.
Auch das AfD-Unterstützer-Netzwerk „Ein Prozent“ steht im Visier der Behörden. Anders als Weidel fordert der AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Witt einen Kurswechsel der Partei angesichts der drohenden Beobachtung. Diese müsse „in unserer Partei einen Prozess der Selbstbesinnung auslösen“, sagte Witt der „Welt“.
Es reiche nicht, eine Beobachtung als unbegründet zurückzuweisen und dagegen zu klagen. Vielmehr müsse die AfD „eine eindeutige rechtliche Grenze gegenüber allen Leuten mit verfassungsfeindlichen Neigungen“ ziehen – und eine „ethisch-moralische Grenze, damit das verbale Spiel mit dem Feuer aufhört“. Damit meint Witt den „Gebrauch von Formulierungen, die sich indirekt als eine Relativierung der NS-Verbrechen interpretieren lassen, als Vorbehalte gegenüber unserer Verfassungsordnung oder als Drohungen mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen“.
Anders sieht dies AfD-Bundesvorstandsmitglied Andreas Kalbitz vom rechten Parteiflügel. Kalbitz, Partei- und Fraktionschef in Brandenburg, sieht die AfD „nicht unter irgendeinem Druck durch den Verfassungsschutz“, wie Kalbitz der „Welt“ sagte.
Weil der Verfassungsschutz für die Bekämpfung der Partei „instrumentalisiert“ werde, sei es „eine Illusion zu glauben, wir könnten durch irgendwelche fremd definierten Abgrenzungen dafür sorgen, dass das politische Establishment am Ende sagen würde: Nun ist alles bestens.“ Daher, so Kalbitz, müsse die Partei „unter strikter Beibehaltung unserer Ausrichtung eine Abgrenzung gegen Extremisten nach ausschließlich unseren eigenen Maßstäben vornehmen“. Selbstverständlich müsse man sich „von Verfassungsfeinden trennen und tatsächlich irreführende belastete Begriffe meiden“. Aber die AfD dürfe es „nicht zu einer innerparteilichen Verunsicherung über unsere Ausrichtung kommen lassen“. (dts)
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