Wegen Text zur Entkriminalisierung von Sex mit Kindern: Streit zwischen Volker Beck und „Spiegel“ geht zum EuGH

Berichterstattung über einen umstrittenen Buchbeitrag: Im Streit zwischen Volker Beck und "Spiegel Online" hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und Fragen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.
Titelbild
Grünen-Politiker Volker Beck.Foto: JORG CARSTENSEN / AFP / Getty Images
Epoch Times27. Juli 2017

Im Streit zwischen dem Grünen-Politiker Volker Beck und „Spiegel Online“ wegen der Berichterstattung über einen umstrittenen Buchbeitrag hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren ausgesetzt und Fragen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.

Dabei geht es nach einem Beschluss vom Donnerstag um die Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit sowie Fragen zum Zitatrecht der Presse. (Az. I ZR 228/15)

In dem Text aus den 1980er Jahren, von dem er sich heute distanziert, hatte Beck die teilweise Entkriminalisierung von „gewaltfreiem“ Sex mit Kindern angeregt. Dem Herausgeber des Buches wirft er seit damals vor, durch eigenmächtige Änderungen am Manuskript den Sinn verfälscht zu haben. Als 2013 das Original auftauchte, veröffentlichte Beck beide Versionen auf seiner Homepage und gab sie an Medien weiter.

Der „Spiegel“ kam in einer kritischen Geschichte zu der Einschätzung, dass es so gut wie keine Unterschiede gebe. Die Journalisten stellten ebenfalls beide Fassungen in voller Länge online – ohne Becks Einverständnis. Außerdem fehlte sein Distanzierungshinweis. Die Frage ist, ob das öffentliche Interesse diesen Eingriff in Urheberrechte rechtfertigt. (dpa)



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