Wegen neuem Cannabisgesetz: Länder wollen Inhaftierte aus Gefängnissen entlassen

Erste Bundesländer haben angekündigt, zahlreiche Inhaftierte aus dem Gefängnis zu entlassen, wenn das Cannabisgesetz in Kraft tritt. Viele laufende Verfahren könnten eingestellt werden.
Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.
Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.Foto: Georg Wendt/dpa
Epoch Times15. Februar 2024

Mehrere Bundesländer planen die Entlassung von Inhaftierten aus dem Gefängnis, wenn das neue Cannabisgesetz zum 1. April in Kraft tritt. Die Strafvollstreckung werde nach derzeitigem Stand dann „unzulässig“, erklärte das von den Grünen geführte nordrhein-westfälische Justizministerium gegenüber der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag. Zugleich könnten viele laufende Verfahren eingestellt werden.

Auch die Justizministerin Niedersachsens, Kathrin Wahlmann (SPD), rechnet mit der Entlassung von Häftlingen.

Konkret müssten die Staatsanwaltschaften alle Akten durchsehen und feststellen, „ob eine Verurteilung wegen Besitzes oder Handels mit Cannabis in einer Menge von bis zu 25 Gramm enthalten ist“, sagte sie der „Bild“. Ist das der Fall, dürfe die Strafe nicht weiter vollstreckt werden.

In dem Zusammenhang warnte Wahlmann auch vor einer Mehrbelastung der Strafjustiz. „Wir sprechen allein in Niedersachsen von rund 16.000 Akten“, sagte sie der Zeitung.

Die Ministerin forderte die Ampel-Koalition zu Änderungen auf: „Ich appelliere an die Bundesebene, den Blick über die Legalisierungspolitik hinaus auf das große Ganze zu richten und hier noch Kompromissbereitschaft zu zeigen.“ (afp)



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