Wegen Mordes angeklagter Raser hat psychische Probleme
Auf der Flucht vor der Polizei soll ein junger Mann im gestohlenen Sportwagen durch Hannovers Einkaufsmeile gerast sein und einen 82-Jährigen getötet haben. Der 18-Jährige steht seit Donnerstag vor dem örtlichen Landgericht.
Ihm werden Mord mit Straßenverkehrsgefährdung, Diebstahl, Fahren ohne Führerschein und Fahrerflucht vorgeworfen. Zum Prozessauftakt schloss die Jugendkammer die Öffentlichkeit für die gesamte Hauptverhandlung aus.
Der Angeklagte habe eine Persönlichkeitsstörung im emotional-sozialen Bereich mit depressivem und suizidalem Verhalten, begründete der Vorsitzende Richter Stefan Lücke. Es sei zu befürchten, dass sich sein Zustand massiv verschlechtert, sollten Zuhörer den Prozess verfolgen. Die Verteidigung hatte die Verhandlung hinter verschlossenen Türen beantragt und dazu ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt. Der junge Mann hat nach eigenen Angaben nur eine bruchstückhafte, lückenhafte Erinnerung an das Geschehen, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Der 18-Jährige soll am frühen Morgen des 24. Juni 2018 zunächst betrunken das Auto gestohlen und darin mit einer 17 Jahre alten Bekannten geflüchtet sein. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, raste der Mann laut Anklage durch Hannovers Fußgängerzone und stieß in der Nähe des Hauptbahnhofes mit dem alten Mann zusammen. Zwei Zeugen sollen noch ausgewichen sein. Der Senior starb trotz Erster Hilfe der Polizisten, die ihre Verfolgung am Unfallort abgebrochen hatten. Nach Medienberichten war das Opfer ein Obdachloser.
Ein paar Straßen weiter krachte der Raser gegen einen Ampelmast und flüchtete gemeinsam mit der 17-Jährigen zu Fuß. Passanten hielten die junge Frau fest, gegen sie wurde nicht ermittelt. Der 18-Jährige stellte sich am späten Abend des Tattages der Polizei und sitzt seitdem in der Jugendanstalt Hameln in Untersuchungshaft.
Am ersten Verhandlungstag trug der blasse Angeklagte eine Hornbrille und einen Männer-Dutt. Dem Gerichtssprecher zufolge wurde Mord aus niedrigen Beweggründen angeklagt, nach einem Hinweis der Richter ist auch das Motiv Verdeckung einer Straftat denkbar.
Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Es sind fünf Zeugen und drei Sachverständige geladen. Nach dieser Planung könnte am 9. Januar das Urteil gesprochen werden (Az.: 31 KLs 12/18). Sollte der junge Mann nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, drohen ihm maximal zehn Jahre Haft.
Dass Unbeteiligte bei Verfolgungsfahrten getötet werden, ist kein Einzelfall. In Berlin begann Ende November der Mordprozess gegen einen 27-Jährigen, der auf der Flucht vor der Polizei Anfang Juni eine 22-jährige Fußgängerin auf dem Bürgersteig erfasst haben soll. Die junge Frau starb noch am Unfallort im Stadtteil Charlottenburg. (dpa)
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